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Baden-Württemberg prüft Klage gegen die Krankenhausreform

Nachrichten Baden-Württemberg prüft Klage gegen die Krankenhausreform

Quelle: Soeren Stache/dpa
dpa

Trotz des Bruchs der Ampel-Koalition und viel Kritik ist der Weg für die Krankenhausreform frei. Baden-Württemberg will das aber nicht so einfach abnicken.

Baden-Württemberg fordert weiterhin erhebliche Nachbesserungen bei der Krankenhausreform und schließt auch eine Klage gegen die jüngste Entscheidung des Bundesrats nicht aus. «Wir prüfen das», sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). «Ob man das dann macht, das weiß man erst, wenn man es geprüft hat.» Klar sei aber, dass Baden-Württemberg benachteiligt werde, trotz des einen oder anderen Vorteils – darunter eine bessere Gesetzesgrundlage für den geplanten Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg.

Die Länderkammer hatte am Freitag das noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz für eine grundlegende Neuordnung der Kliniken in Deutschland passieren lassen. Eine Anrufung des gemeinsamen Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag fand nicht die erforderliche Mehrheit. Die grün-schwarze Landesregierung hatte auf den Ausschuss gehofft, um mehrere Punkte ändern zu können.

Die vom Bundestag beschlossene Krankenhausreform soll die Kliniken von finanziellem Druck befreien und zu mehr Spezialisierung bei komplizierteren Eingriffen führen. Außerdem soll es bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben geben. Vorgesehen ist, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck senken, möglichst viele Fälle zu behandeln.

Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hatte rund um die Entscheidung nicht mit Kritik an der Reform gespart. «Die Nachteile für Baden-Württemberg sind derzeit so groß, dass wir einfach nicht mitgehen können», hatte er vor der entscheidenden Sitzung gesagt. Der Südwesten bemängelt die konkrete Ausgestaltung der Vorhaltevergütung, die aus seiner Sicht unzureichende Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder und die unzureichenden Verbesserungen bei der Betriebskostenfinanzierung durch den Bund.

 

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