Wenn das Land die Lage ohne Kredite nicht in den Griff bekommt
Baden-Württemberg will Ausnahmen von der Schuldenbremse

Wenn das Land die Lage ohne Kredite nicht in den Griff bekommt Baden-Württemberg will Ausnahmen von der Schuldenbremse

Quelle: Pixabay
dpa

Trotz der Schuldenbremse soll das Land bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen doch noch Kredite aufnehmen können.

Voraussetzung dafür soll sein, dass die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigt wird und das Land die Lage nicht ohne Kredite in den Griff bekommt. Das letzte Wort dazu, ob die Voraussetzungen für Kredite vorliegen, soll der Landtag haben. Auch in außergewöhnlichen konjunkturellen Schwächephasen sollen Kreditaufnahmen möglich sein. Die vier Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP einigten sich nach Mitteilung vom Dienstag auf eine Änderung der Landesverfassung, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig ist.

Die Schuldenbremse im Grundgesetz gilt vom Jahr 2020 an. Sie sieht vor, dass der Bund und die Bundesländer grundsätzlich keine neuen Schulden machen dürfen. Die Länder können die Schuldenbremse aber in ihre Verfassungen aufnehmen und selber Regeln für bestimmte Ausnahmen festlegen. Das hat Baden-Württemberg jetzt vor. Das Land ist derzeit mit rund 45 Milliarden Euro am Kreditmarkt verschuldet.

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