News aus der Fächerstadt
Bärlauch & mehr: Frühblüher in den Karlsruher Wäldern – Forstamt gibt Hinweise

News aus der Fächerstadt Bärlauch & mehr: Frühblüher in den Karlsruher Wäldern – Forstamt gibt Hinweise

Quelle: Forstamt Karlsruhe

Erste Frühblüher sind in den Karlsruher Wäldern zu sehen: Bekannte Vertreter sind das Buschwindröschen, die Schlüsselblume oder der Bärlauch. Besonders bei Letzterem ist aufgrund der Verwechslungsgefahr besondere Aufmerksamkeit beim Sammeln gefragt.

Giftig! Bärlauch bitte nicht verwechseln

Das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe informiert zum Start der Frühblüher-Saison: Bärlauch ist als Frühblüher beliebt und wird gerne im Wald gesammelt.

Doch dieser sollte nicht mit dem giftigen Maiglöckchen verwechselt werden – welches momentan ebenfalls mit grünen Blättern austreibt. Die beiden Pflanzen lassen sich allerdings anhand von zwei Merkmalen unterscheiden:

Während die Bärlauchpflanze nur mit einem Blatt direkt aus dem Stängel austreibt, besitzt das Maiglöckchen immer zwei Blätter pro Stängel. Weiter ist die Blattunterseite genau anzuschauen: Die des Bärlauchs sieht matt aus, das Maiglöckchen hingegen besitzt eine glänzende Blattunterseite.

 

Blätter des giftigen Aronstabs

Neben dem Maiglöckchen gibt es aber noch eine weitere Verwechslungsgefahr: Die jungen Blätter des giftigen Aronstabs sehen denen des Bärlauchs ebenfalls sehr ähnlich.

Auch hier hilft der Blick auf die Blattunterseite: Die des Bärlauchs besitzt eng nebeneinander liegende, parallel verlaufende Blattnerven. Beim Aronstab hingegen sind die Blattnerven unregelmäßig geformt.

 

Nicht alle Frühblüher dürfen gepflückt werden

Im Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg ist geregelt, dass nicht geschützte Wildkräuter wie der Bärlauch im Umfang bis zu einem Handstrauß gepflückt werden dürfen. Sammeln für gewerbliche Nutzung ist genehmigungsbedürftig.

Buschwindröschen, die meist in großen weißen Blütenteppichen vorkommen, stehen unter Naturschutz und dürfen nicht gepflückt werden. Farbe bringt mit seiner blauvioletten Blüte das Leberblümchen in die Wälder. Als besonders gefährdete Art ist es in Deutschland geschützt.

Wie beim Buschwindröschen sind alle Pflanzenteile giftig. Auffällig schön ist auch die Schlüsselblume, die ebenfalls unter Naturschutz steht und nicht gepflückt werden darf.

 

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