Stadt Karlsruhe in konstruktivem Austausch mit Verleihfirmen Bald verbindliche Regelungen für E-Scooter in Karlsruhe
Behindernd abgestellte Elektroroller erhitzen in Karlsruhe regelmäßig die Gemüter. Denn so beliebt die sogenannten Sharing-Fahrzeuge bei Nutzerinnen und Nutzern sind, so stark ist auch der Ruf nach einer klareren Regulierung, teilt die Stadt Karlsruhe mit.
Verbindliche Regelungen für E-Scooter in Karlsruhe
Mit Inbetriebnahme der ersten E-Scooter 2019 hat die Stadt Karlsruhe ein Merkblatt entwickelt, das insbesondere die Themen Nachhaltigkeit, Verkehrssicherheit, Parkverbotszonen und Anzahl der Fahrzeuge im Kernbereich der Stadt beinhaltet. Nun sollen verbindliche Regelungen folgen.
„Wir stehen mit den Verleihfirmen im konstruktiven Austausch, um das bestehende Merkblatt in eine wirksame, einheitliche und auch verbindlichere Gestaltungsregelung weiterzuentwickeln“, erklärt der zuständige Ordnungsdezernent Dr. Albert Käuflein.
Mitte des Jahres soll verbindlichen Richtlinie folgen
Bislang hätten zwei Gesprächsrunden stattgefunden, um verschiedene Lösungsansätze und das weitere Prozedere abzustimmen. „Die Rückmeldungen und die Mitwirkungsbereitschaft der Verleihfirmen sind durchweg positiv“, so Käuflein, der bis Mitte des Jahres mit einer verbindlichen Richtlinie rechnet.
Voraussichtlich ab Ende März können verkehrsbehindernd abgestellte E-Scooter auch über die Anwendung KA-Feedback gemeldet werden. Sie ist Teil der neuen „Karlsruhe-App“, die in den App-Stores erhältlich ist. Die Beschwerde wird den Verleihfirmen dann direkt zugeleitet, teilt die Stadt Karlsruhe mit.
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