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Bis zum Frühjahr 2025: Kriegsstraßenquerung in Karlsruhe wird verlegt

Nachrichten Bis zum Frühjahr 2025: Kriegsstraßenquerung in Karlsruhe wird verlegt

Quelle: Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Aufgrund verschiedener Baumaßnahmen in der Kriegsstraße muss die Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr wohl bis ins Frühjahr 2025, von der Hirschstraße zur Leopoldstraße verlegt werden, darüber informiert die Stadt in einer Pressemeldung.

Änderungen für den Fuß- und Radverkehr

Die Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr in der Kriegsstraße wird von der Hirschstraße zur Leopoldstraße verlegt. Grund hierfür sind verschiedene Baumaßnahmen.

Das Tiefbauamt richtet einen provisorischen ampelgesicherten Überweg ein, der Ende der nächsten Woche (KW30) in Betrieb gehen soll und voraussichtlich bis zum kommenden Frühjahr besteht. Während dieser Zeit ist dann das Überqueren der Kriegsstraße in Höhe der Hirschstraße nicht mehr möglich.

 

Bauarbeiten: Neue Route für den Radverkehr

Grund für die Verlegung sind Arbeiten zur Sanierung der Fernwärmeleitung im Auftrag der Stadtwerke Netzservice. Außerdem werden der Rest des ehemaligen Fußgängertunnels beseitigt und die im September beginnenden Umbauarbeiten in der Kriegsstraße vorbereitet, heißt es weiter.

Für den Radverkehr gibt es neue Routen: In Richtung Norden wird eine Umleitung über die Gartenstraße zur neuen Querungsmöglichkeit an der Leopoldstraße und weiter zur Sophienstraße eingerichtet. Die Umleitung für Radfahrende in Richtung Süden verläuft über Sophienstraße, Karlstor und Gartenstraße.

 

Kraftfahrzeugverkehr muss sich umorientieren

Auch der Kraftfahrzeugverkehr muss sich ab kommender Woche umorientieren, informiert die Stadt. So wird die Einbahnstraßenregelung in der nördlichen Leopoldstraße geändert, sodass der Kfz-Verkehr zwischen der Viktoriastraße und der Kriegsstraße nur in Richtung Kriegsstraße fahren kann.

Zudem wird die südliche Leopoldstraße zwischen der Kriegs- und Gartenstraße ebenfalls zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung zur Gartenstraße. Die Einbahnstraßen-Regelungen gelten nur für den Kraftfahrzeugverkehr, Radfahrende können die Abschnitte jeweils in beiden Richtungen passieren.

 

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