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Bisher 65 Corona-Impfschäden in Baden-Württemberg anerkannt

News Bisher 65 Corona-Impfschäden in Baden-Württemberg anerkannt

Quelle: Sebastian Willnow
dpa

Eine nicht vertragene Corona-Impfung kann teilweise Spätfolgen haben. Der Weg zu einer Entschädigung und Anerkennung ist langwierig. Wie viele Menschen haben bislang Ansprüche geltend gemacht?

In Baden-Württemberg sind bisher 65 Fälle von Impfschäden infolge von Corona-Impfungen anerkannt worden. Dies teilte ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart mit. Von Ende Dezember 2020 bis Ende 2024 stellten insgesamt 1.409 Menschen einen entsprechenden Antrag. Es kam zu 730 Ablehnungen, 113 Erledigungen aus sonstigem Grund und 501 Verfahren sind bis jetzt nicht abgeschlossen.

Nach Angaben des Ministeriums wurden beispielsweise in Einzelfällen die Entzündung des Herzmuskels, des Herzbeutels, Erkrankungen einzelner Nerven oder Thrombosen und deren teilweise schwerwiegenden Folgen anerkannt.

Einen Antrag könnten Menschen stellen, die nach der Impfung noch über gesundheitliche Probleme klagten, hieß es. Doch das ist ein kompliziertes Verfahren: Denn Voraussetzung für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge sei generell der Nachweis des schädigenden Ereignisses, der hierdurch verursachten gesundheitlichen Verletzung sowie der daraus resultierenden Gesundheitsstörung.

Langwieriges Verfahren

Der Sprecher erklärte: «Zwischen diesen nachgewiesenen Ereignissen muss der ursächliche Zusammenhang wahrscheinlich sein.» Es müsse also nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang sprechen. «Das heißt: Eine bloße Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges reicht für eine Anerkennung nicht aus. Auch ein rein zeitlicher Zusammenhang ist hierfür nicht ausreichend.»

Die Dauer des Verfahrens kann sich in die Länge ziehen. Insbesondere die medizinische Sachaufklärung nehme eine nicht unerhebliche Zeit in Anspruch, weil ein oder mehrere Fachgutachten eingeholt würden. So sei eine Bearbeitungsdauer von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren möglich, wenn sich beispielsweise noch Gerichtsverfahren anschlössen.

 

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