News aus der Fächerstadt
Bluttat vor 27 Jahren: Bundesgerichtshof in Karlsruhe hebt Urteil auf

News aus der Fächerstadt Bluttat vor 27 Jahren: Bundesgerichtshof in Karlsruhe hebt Urteil auf

Quelle: Uli Deck
dpa

27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Sindelfingen (Landkreis Böblingen) muss der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter noch einmal von vorn beginnen.

Der Mann, der die ihm unbekannte 35-Jährige 1995 spätabends auf einem Gehweg an einer breiten Straße überfallen und erstochen haben soll, war erst im vergangenen Jahr vom Stuttgarter Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob dieses Urteil nun vollständig auf, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei nicht ausreichend belegt.

Der Mann war erst nach Jahrzehnten überführt worden, als ihm DNA-Spuren unter den Fingernägeln des Opfers zugeordnet werden konnten. Die Überzeugung des Landgerichts von seiner Täterschaft sei nicht zu beanstanden, schreiben die BGH-Richter.

Sie sehen aber ein Problem darin, dass sich nicht aufklären ließ, was zu Beginn des Angriffs passierte. Es sei völlig offen, ob es vor den ersten Stichen ein Gespräch oder einen Streit gegeben habe und ob die Frau hätte fliehen oder um Hilfe rufen können. Zeugen waren erst später an den Tatort gekommen. Eine andere Strafkammer des Landgerichts soll nun die Möglichkeit bekommen, den Fall noch einmal von Grund auf zu untersuchen. Der Angeklagte hatte Revision eingelegt.

 

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