News
Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Freispruch in Marihuana-Schmuggel-Prozess aufgehoben

News Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Freispruch in Marihuana-Schmuggel-Prozess aufgehoben

Quelle: Matt Masin/Zuma Press/dpa
dpa

Hunderte Kilo Marihuana soll ein Mann illegal nach Deutschland gebracht haben. Doch das neue Cannabis-Gesetz bewahrte ihn zunächst vor einer Strafe. Nun greift der BGH ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den aufsehenerregenden Freispruch eines Mannes im Prozess um die mutmaßliche Einfuhr von rund 450 Kilogramm Marihuana aufgehoben. Das Landgericht Mannheim war im April 2024 zwar nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt gewesen – für eine Verurteilung hatten am Ende aber schlicht die Beweise gefehlt. Denn nach Auffassung der Kammer waren verschlüsselte Encrochat-Nachrichten seit Einführung des neuen Cannabis-Gesetzes nicht mehr vor Gericht verwertbar.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, 2020 mehrmals größere Mengen Marihuana von Spanien über Frankreich in den Raum Mannheim geschmuggelt zu haben. Insgesamt ging es demnach um einen Wert von rund 1,9 Millionen Euro. Auf den Mann aufmerksam wurden die Ermittler durch die Auswertung verschlüsselter Chatnachrichten der Software Encrochat. In der Hauptverhandlung sah die Staatsanwaltschaft die Chatverläufe mit detaillierten Informationen zu den Lieferungen als Hauptbeweismittel.

 

EncroChat-Daten: verwertbar oder nicht?

Doch zu einer Verurteilung führten sie am Ende trotzdem nicht. Mit Verweis auf ein früheres Urteil des BGH argumentierte das Landgericht, die verschlüsselten Chats seien nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht verwertbar. Die seien hier aber nicht erfüllt. Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes der damaligen Ampel-Regierung im April 2024 zähle Cannabis nicht mehr zu den Betäubungsmitteln. Weitere Bedingungen wie Bandenkriminalität träfen nicht zu. Somit dürften die Chats vor Gericht nicht verwendet werden.

Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte nun am BGH Erfolg. Das Urteil wurde mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte in bestimmten Fällen freigesprochen und eine Entschädigungsentscheidung getroffen wurde, wie ein Sprecher des höchsten deutschen Strafgerichts bestätigte. Das Landgericht muss dazu nun erneut verhandeln und entscheiden. Ein anderer BGH-Senat hatte im Januar bereits klargestellt, dass die Verwertung von Encrochat-Daten auch nach Einführung des Cannabis-Gesetzes in Strafverfahren gegen mutmaßliche Drogendealer möglich ist. (Az. 1 StR 349/24)

 

Weitere Nachrichten

Mutmaßlicher Brandstifter nach rund 40 Bränden in U-Haft

Stroh, Felder, Holzstapel: Seit Juni brennt es im Enzkreis immer wieder. Jetzt könnte das ein Ende haben.

Bahnhofsvorplatz am Karlsruher Hauptbahnhof wird teilweise barrierefrei umgebaut

Derzeit entsprechen die Bahnsteige am Bahnhofsvorplatz aufgrund ihrer geringen Höhe nicht den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang zum ÖPNV. Durch den Umbau sollen die Haltestellen bis zum Komplettumbau provisorisch umgerüstet werden.

Lebenserwartung in Baden-Württemberg steigt erneut leicht an

Fast zehn Jahre mehr Lebenszeit für Neugeborene als in den 1970ern – warum die Säuglingssterblichkeit und bessere Vorsorge die Lebenserwartung im Südwesten so stark beeinflussen.

Schwimmunterricht ohne Rettungsfähigkeit? Land lässt prüfen

Wer Schülern Schwimmen beibringt, muss im Notfall Leben retten können. Landesweit wird nun geprüft, ob das auch immer der Fall ist. Ein Verdacht aus dem Raum Baden-Baden sorgt für Unsicherheiten.

Lebensmitteleinkauf: Was Rabatt-Apps so beliebt macht – und was kritisiert wird

Rabatt-Apps versprechen exklusive Sparvorteile. Verbraucherschützer sehen genau darin eine Benachteiligung. Ein großer Teil der Kunden nutzt die Apps, hat daran jedoch oft auch etwas auszusetzen.

Stadtbahn-Ausfälle nach Oberleitungsschaden in Karlsruhe

Pendler müssen umplanen: Auf den Linien S4, S5 und S51 fahren Ersatzbusse statt Stadtbahnen. Wann sind die Reparaturarbeiten abgeschlossen?



















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.