Nachrichten Bundestagswahl 2025: Informationen zur Wahlbenachrichtigung & Briefwahl in Karlsruhe
Seit dem 20. Januar 2025, werden die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025, zugestellt, das teilt die Stadt Karlsruhe mit. Alle Wahlberechtigten in Karlsruhe sollten ihre Wahlbenachrichtigung in Kürze im Briefkasten vorfinden.
Wahllokal für die Stimmabgabe
Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, wo sich das jeweilige Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet sowie, ob dieses rollstuhlgerecht zugänglich ist.
Daneben ist eine Angabe zu Wahlbezirks- und Wählernummer auf der Wahlbenachrichtigung hinterlegt. Dabei ist zu beachten, dass sich das Wahllokal zur letzten Wahl geändert haben kann.
Alle, die bis zum 02. Februar 2025, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber wahlberechtigt sind, sollen sich ab Montag, 03. Februar 2025, mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0721/133-1250 in Verbindung setzen, informiert die Stadt Karlsruhe.
So wird Briefwahl beantragt
Es gibt verschiedene Antragswege für die Briefwahl: die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen durch das automatisierte Verfahren per QR-Code oder unter www.karlsruhe.de/wahlen werde am schnellsten bearbeitet, so die Stadt.
Auch die schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen per Post sowie die persönliche Antragsstellung im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 sei demnach ab dem 10. Februar 2025, möglich.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen ab sofort beantragt, jedoch noch nicht ausgestellt werden können. Voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025, könnten die Briefwahlunterlagen versendet werden.
Sobald die Stimmzettel vorliegen, werde die Stadt Karlsruhe mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen. Das Wahlamt bittet dies bei der Entscheidung, Briefwahlunterlagen zu beantragen, zu beachten. Es sei nicht möglich, nach Beantragung und Nichterhalt der Briefwahlunterlagen in einem Wahllokal am Wahltag zu wählen, so die Stadt weiter.