Weihnachtszeit in Karlsruhe Christkindlesmarkt 2020? Gemeinderat entscheidet am Dienstag
Unter Vorsitz von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup treffen sich die Mitglieder des Karlsruher Gemeinderats zur nächsten öffentlichen Sitzung am 20. Oktober. Hier soll unter anderem über das weitere Vorgehen des Christkindlesmarkts 2020 gesprochen werden.
Karlsruher Christkindlesmarkt in Corona-Zeiten 2020
Wird der Karlsruher Christkindlesmarkt in Zeiten von Corona stattfinden? Darüber will der Karlsruher Gemeinderat nun entscheiden. Am Dienstag, den 20. Oktober 2020 findet die nächste öffentliche Sitzung unter Vorsitz von Karlsruhes Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup im Rathaus am Marktplatz statt.
Der Beschlussvorlage der Stadt Karlsruhe ist zu entnehmen, dass das Thema „Christkindlesmarkt 2020“ bereits am 06. Oktober im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen sowie am 13. Oktober 2020 im Hauptausschuss vorberaten wurde. Im Beschlussantrag der Stadtverwaltung, welcher den Gemeinderat-Mitgliedern am Dienstag, den 20. Oktober, zur Abstimmung vorgestellt wird, wird sich für eine Durchführung „eines Corona-konformen Christkindlesmarkt 2020“ ausgesprochen.
Christkindlesmarkt 2020 u.a. auf gesamtem Marktplatz
Der Christkindlesmarkt soll demnach auf dem Friedrichsplatz und dem Marktplatz stattfinden – wobei der Marktplatz dabei komplett bespielt werden soll. Bei Bedarf sollen weitere Plätze in der Innenstadt geprüft werden und mit in die Veranstaltungsfläche einbezogen werden, um eine Entzerrung zu ermöglichen.
Zudem sollen die Standgebühren um 50 Prozent reduziert sowie das Zahlungsziel um einen Monat verschoben werden. Die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen zur Durchführung des Christkindlesmarktes belaufen sich, laut Beschlussantrag, auf bis zu 377.000 Euro und werden gegebenenfalls als Fehlbetrag beim Marktamt ausgewiesen.
Mögliche Bedingungen des Christkindlesmarktes 2020
Als mögliche Rahmenbedingungen eines Christkindlesmarktes 2020, plant die Stadtverwaltung eine Maskenpflicht für Besucher und Verkäufer auf dem gesamten Gelände sowie voraussichtlich auch eine Umzäunung des Geländes zur Besucherregulierung sowie der Datenschutzerhebung.
Gegebenenfalls könnte eine Trennung von den Gastronomiebereichen und den reinen Verkaufsständen erfolgen. Auch ein Alkoholverbot nennt die Verwaltung als mögliche Rahmenbedingung. Auf das gewohnte Programm, wie Eröffnung, Standprämierung oder eine Bühne soll, zur Vermeidung von punktuellen Ansammlungen, verzichtet werden. Auch der „Fliegende Weihnachtsmann“ ist 2020 nicht vorgesehen. Ebenso soll es keine Sitzmöglichkeiten geben und eine Einbahnstraßenregelung beziehungsweise ein Wegekonzept erstellt werden.
Wenn sich der Karlsruher Gemeinderat am Dienstag, den 20. Oktober 2020, für eine Durchführung ausspricht – und die Corona-Verordnung der Landesregierung es zum gegeben Zeitpunkt erlaubt – soll der Karlsruher Christkindlesmarkt am 26. November eröffnet werden und bis zum 6. Januar 2021 stattfinden.
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