Covid-19
Neue Corona-Maßnahmen: Diese Regeln gelten ab dem 02. November

Covid-19 Neue Corona-Maßnahmen: Diese Regeln gelten ab dem 02. November

Quelle: Pixabay

Bundeskanzlerin Merkel beriet am Mittwoch, den 28. Oktober, mit den Regierungschefs der Länder über die aktuelle Corona-Lage, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Deutschlandweit werden ab Montag, 02. November, daher neue Maßnahmen gelten.

Achtung: Neue Corona-Maßnahmen sind beschlossen

Am Mittwoch, den 28. Oktober 2020, beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Regierungschefs der Länder das weitere Vorgehen angesichts der rasant steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen in Deutschland. Deutschlandweit sollen nun neue Corona-Maßnahmen ab kommendem Montag, den 02. November, in Kraft treten.

Diese Maßnahmen sehen etwa weitere Kontaktbeschränkungen und die Schließungen von Gastronomie und Kultur vor. Schulen, Kitas und der Einzelhandel sollen geöffnet bleiben. Allerdings soll die Bundesliga sowie der ganze Profisport, im November ohne Zuschauer auskommen.

 

Merkel: „Wir müssen handeln – und zwar jetzt“

Nach zwei Wochen – also um den 11. November – wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten sowie notwendige Anpassungen vornehmen.

„Wir müssen handeln – und zwar jetzt“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel, bevor sie die neuen Corona-Maßnahmen verkündete. Als „eine befristete nationale Kraftanstrengung“, bezeichnete Merkel die ab 02. November geltenen Regeln.

Betroffene Einrichtungen, Unternehmen und Vereine sollen finanzielle Hilfen bekommen.

 

Ab 02. November: Neue Corona-Regeln im Überblick

  • Kontaktbeschränkungen:

Aufenthalte in der Öffentlichkeit werden weiter eingeschränkt: Es dürfen sich nur noch maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Zudem wird gefordert, auf „unnötige“ private Reisen zu verzichten, beispielsweise Besuche zu Verwandten. Auf Treffen in Wohnungen oder private Feiern soll verzichtet werden.

  • Gastronomie:

Restaurants, Bars und Kneipen müssen vom 02. November an für den restlichen Monat schließen. Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sind davon ausgenommen. Kantinen dürfen geöffnet bleiben.

  • Einkaufen:

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Doch in Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro Zehn Quadratmeter aufhalten.

  • Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.

  • Freizeit & Veranstaltungen

Theater, Opern und Konzerthäuser und ähnliches werden geschlossen. Messe, Spielhallen, Kinos und Freizeitparks ebenso. Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbäder, Saunen und Bordelle werden ebenfalls geschlossen – alle Unterhaltungsveranstaltungen sind ebenso verboten.

  • Profisport

Der Profisport wird im November ohne Zuschauer stattfinden.

  • Dienstleistungen

Betriebe, wie etwa Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios, werden geschlossen. Physiotherapien und Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

  • Tourismus

Touristische Übernachtungsangebote werden im November verboten. Diese dürfen nur noch für Zwecke wie beispielsweise zwingende Dienstreisen vorgenommen werden.

 

Hier geht es zum vollständigen Beschluss von Bund und Ländern

 

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