News aus Baden-Württemberg
Corona-Regeln für Schulen und Kitas: Testen statt Quarantäne

News aus Baden-Württemberg Corona-Regeln für Schulen und Kitas: Testen statt Quarantäne

Quelle: Kay Nietfeld

Während sich das Land auf der einen Seite auf Verschärfungen für Ungeimpfte vorbereitet, werden die Quarantäne-Regeln in Schulen und Kitas gelockert. Zwei Drittel aller Menschen über zwölf Jahre seien schon vollständig geimpft.

Wenn Mitte September in Baden-Württemberg die Schule wieder losgeht, gelten neue Corona-Regeln. Statt Quarantäne müssen sich alle Schüler einer Klasse fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen, sollte ein Mitschüler infiziert sein. Ausnahmen gelten nach Angaben des Kultusministeriums vom Freitag etwa für Grundschüler und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Hier müssen sich Kontaktpersonen nur einmal vor Wiederbetreten der Einrichtung testen lassen. Auch dürften bei einem Corona-Fall für fünf Schultage alle Schüler der betroffenen Klasse oder Gruppe nur in diesem Verbund unterrichtet werden.

In den neuen Verordnungen für Schulen und Kitas, die von diesem Samstag an gelten, sind Inzidenzen als Maßstab für Maßnahmen entfernt. «Somit gibt es nun keine Regel mehr, die Wechsel- oder Fernunterricht ab dem Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes vorschreibt.» Auch in Kitas gilt: Die Quarantäne von Kindern kann bei einem positiven Fall in der Betreuungsgruppe entfallen, wenn diese einmalig negativ getestet werden. Unabhängig von der Inzidenz ist Sportunterricht möglich, solange kein Corona-Fall vorliegt.

Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen und entfällt auch dann nicht, wenn einer der früheren Schwellenwerte unterschritten wird. Ausnahmen gelten zum Beispiel für den Sportunterricht, beim Singen, Essen und Trinken. «Die Testpflicht an Schulen und Schulkindergärten wird das Kultusministerium als Sicherheitszaun fortführen», hieß es weiter. Hiervon ausgenommen seien Menschen, die geimpft oder genesen sind. Räume sollen spätestens alle 20 Minuten gelüftet werden.

Das Sozialministerium erklärte am Abend, die Quote der vollständig Geimpften innerhalb der impfbaren Bevölkerung, also ohne Kinder unter 12 Jahren, liege mittlerweile bei 66,5 Prozent. «Dies ermöglicht die Erleichterungen, die jetzt vorgenommen werden», teilte ein Sprecher mit. In der aktualisierten Corona-Verordnung «Absonderung» gibt es auch neue Regeln für Pflegeheime und Krankenhäuser. Hier heißt es in der Mitteilung des Ministeriums: «Tritt in den genannten Einrichtungen ein positiver Fall auf, ordnet das Gesundheitsamt nur noch im Einzelfall an, dass auch geimpfte und genesene Personen in Quarantäne müssen.»

 

Weitere Nachrichten

Das Pflücken beginnt - Erdbeeren bekommen Ehrentag

Geschützt unter Folie sind die ersten Erdbeeren der Saison gereift. Die Branche tüftelt auch an neuen Sorten. Für den Geschmack kommt es vor allem auf eines an.

Sicherheitstag in Baden-Württemberg: Polizisten zeigen mehr Präsenz

Polizisten im Südwesten wollen am Mittwoch mehr Präsenz in der Öffentlichkeit zeigen und damit das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken.

Verdi ruft zu ÖPNV-Streik in Baden-Württemberg auf

Nächste Runde im Streikkarussell: Mit Rückenwind der Beschäftigten hat Verdi für Donnerstag und Freitag zu Ausständen im kommunalen Nahverkehr aufgerufen. Davon sind auch Abiturienten betroffen.

Zwei Frauen auf Bahngleis in Karlsruhe: Zug legt Schnellbremsung ein

Wegen zwei jungen Frauen in einem Karlsruher Gleisbereich hat der Fahrer einer Regionalbahn eine Schnellbremsung eingeleitet.

Ikea will mehr Planungsstudios in Innenstädten eröffnen

Der Möbelhändler Ikea will in diesem Jahr weitere sogenannte Planungsstudios in Innenstädten eröffnen. Dort können sich Kunden etwa beim Kauf von Küchen beraten lassen.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 
















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.