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„Count-Down-Prinzip“: Karlsruher Fundsachen werden online versteigert

Nachrichten „Count-Down-Prinzip“: Karlsruher Fundsachen werden online versteigert

Quelle: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz

Im Februar 2025 bietet sich erneut die Gelegenheit, an einer Versteigerung von Fundsachen des Fundbüros der Stadt Karlsruhe teilzunehmen. Wie die Stadt informiert, gibt es dabei die Möglichkeit, Fahrräder und elektronische Gegenstände zu ersteigern.

Karlsruher Fundsachen werden online versteigert

Nach Angaben der Stadt Karlsruhe können Interessierte ab dem 23. Januar 2025, online die Fundgegenstände auf der Versteigerungsplattform „Sonderauktionen.net“ vorab einsehen. Ab dem 20. Februar 2025, kann dann für zehn Tage nach dem sogenannten „Count-Down-Prinzip“ mitgeboten werden.

Während bei normalen Versteigerungen ein Artikel zum Höchstgebot an den Höchstbietenden verkauft wird, beginnt die Online-Auktion mit einem Höchstpreis, der während des Versteigerungszeitraums von zehn Tagen fällt beziehungsweise günstiger wird.

Ein Sofort-Kauf zum Startpreis ist ebenfalls möglich. Um mitbieten zu können, bedarf es einer Anmeldung auf der Versteigerungsplattform.

 

Bezahlen und Abholen: nach der Versteigerung

Die ersteigerten Fundstücke müssen im Anschluss an den Zuschlag durch Banküberweisung bezahlt werden. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich, teilt die Stadt weiter mit.

Fahrräder werden in der Danziger Straße 2, 76199 Karlsruhe, ausgehändigt. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Die Termine werden am 28. Februar 2025 freigeschaltet. Kleinere Artikel finden auf dem Postweg in ihr neues Zuhause.

 

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