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Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe: Kinderpornografie – 18 mutmaßliche Tatverdächtige ermittelt

News Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe: Kinderpornografie – 18 mutmaßliche Tatverdächtige ermittelt

Quelle: Marcus Brandt/dpa
dpa

Fotos oder Filme, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, zählen zur Kinderpornografie. Gigantische Datenmengen kursieren im Netz. Und gelegentlich fasst man Täter, die sich das anschauen.

18 Männer im Alter zwischen 24 und 72 Jahren sollen kinder- oder jugendpornografisches Bild- und Videomaterial im Internet über Tauschbörsen besessen oder verbreitet haben, wie das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg in Karlsruhe mitteilte. Fünf Männer seien geständig.

Innenminister nennt Taten «widerlich»

Kinderpornografie sei eine der widerlichsten, abscheulichsten und verachtenswertesten Taten, die man sich vorstellen könne, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). «Sie richtet sich gegen die Schwächsten, Kleinsten und Hilflosesten unserer Gesellschaft.» Hinter jeder Abbildung stehe in den allermeisten Fällen ein tatsächlicher sexueller Missbrauch. «Der neuerliche Ermittlungserfolg ist ein Erfolg ambitionierter und hoch engagierter Polizisten und auch eine knallharte Ansage an die Täter: Wir verfolgen diese widerwärtigen Taten bis in den letzten Winkel des Netzes.»

Nach Worten von Justizministerin Marion Gentges setzt sich der sexuelle Missbrauch im Teilen von Bildern und Videos fort. «Hier ist der Rechtsstaat in besonderem Maße gefordert: Er muss klarmachen, dass es auch im Internet weder Anonymität noch rechtsfreien Raum gibt», erklärte die CDU-Politikerin. «Die im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarte Frist zur Speicherung von IP-Adressen und Portnummern von drei Monaten bedeutet einen enormen Fortschritt in der Bekämpfung dieses abscheulichen und weit verbreiteten Kriminalitätsphänomens.»

Hunderte Beweismittel eingesammelt

Bei Durchsuchungen in den Landkreisen Rems-Murr-Kreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Baden, Rastatt, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Heidenheim und Biberach sowie in Mannheim und Stuttgart wurden mehr als 780 Beweismittel sichergestellt. Vor allem waren dies elektronische Geräte und Speichermedien wie Computer, Smartphones und USB-Sticks. Das Datenvolumen umfasst mindestens 350 Terabyte und wird nun von den Ermittlungsbehörden ausgewertet.

Es wurden aber auch verbotene Messer, illegale Schusswaffen und Munition entdeckt. Bei insgesamt 4 der 18 Tatverdächtigen wurden diese Gegenstände in jeweils unterschiedlicher Menge und Art sichergestellt. Nach bisherigen Erkenntnissen bestehen zwischen den Verdächtigen keine unmittelbaren Verbindungen.

Kein Einzelfall

Erst Ende Januar haben Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie in den Landkreisen Reutlingen, Esslingen, Tübingen und Zollernalbkreis 24 Wohnungen von mehr als 30 Verdächtigen durchsucht. Der Tatverdacht richte sich gegen 27 Männer sowie 4 Frauen zwischen 18 und 76 Jahren, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie sollen entsprechendes Material besessen und verbreitet haben. Unter anderem die Zusammenarbeit mit amerikanischen Sicherheitsbehörden hatte die Ermittler auf die Spur der Verdächtigen gebracht.

Den Angaben zufolge wurde umfangreiches Beweismaterial, darunter Handys, Computer und andere Datenträger, beschlagnahmt. Rund 80 Beamtinnen und Beamte seien an der Aktion vom Donnerstag beteiligt gewesen, wie es weiter hieß. Ein Zusammenhang zwischen den einzelnen Verfahren bestehe ersten Erkenntnissen zufolge aber nicht.

Hohe Strafen drohen

Wer kinder- und jugendpornografische Inhalte – etwa in Form von Fotos oder Videos – herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich strafbar. Bei kinderpornografischen Delikten droht laut dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal zehn Jahren. Bei jugendpornografischen Delikten kann die Strafe Haft bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sein.

Kinderpornografische Inhalte sind Darstellungen von sexuellen Handlungen von, an oder vor Kindern unter 14 Jahren oder die sexuell aufreizende Darstellung eines Kindes. Der Herstellung kinderpornografischer Inhalte liegt laut dem BKA häufig ein realer und oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde.
Durch die weltweite Verbreitung und Verfügbarkeit erfolgt eine dauerhafte Viktimisierung der Opfer. Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen foto- beziehungsweise videorealistischen Darstellungen von jugendpornografischen Inhalten.

 

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