Gegen einen Engpass im Winter Diese Maßnahmen werden umgesetzt: Stadt Karlsruhe spart ab sofort Energie ein
Mit Sofortmaßnahmen zur Senkung ihres Energieverbrauchs will die Stadtverwaltung Karlsruhe einer drohenden Gasmangellage entgegentreten, heißt es in einer Pressemeldung vom 10. August 2022. Die folgenden Maßnahmen sollen in Kürze umgesetzt werden.
Stadt Karlsruhe spart ab sofort Energie ein
Die Stadtverwaltung Karlsruhe will einer drohenden Gasmangellage entgegentreten. In einem Schreiben an alle städtischen Dienststellen beauftragte das zuständige Personaldezernat daher die kurzfristige Umsetzung von drei Maßnahmen.
Hintergrund ist ein drohender Energie-Engpass im Winter, ausgelöst durch reduzierte Gaslieferungen aus Russland infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Durch die Drosselung der Gaslieferungen rechnet die Bundesnetzagentur damit, dass die Energieversorgung Deutschlands im Winter nicht ausreichen wird, um Unternehmen und Privathaushalte genügend mit Energie zu versorgen. Somit muss der Energieverbrauch deutlich abgesenkt werden, heißt es in der Pressemeldung.
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup hatte im Juli angekündigt, die Stadtverwaltung werde beim Energiesparen vorangehen. Die Sofortmaßnahmen seien ein erster Schritt. Insgesamt strebe die Stadt Karlsruhe eine Absenkung ihres Energieverbrauchs in der Summe um bis zu 20 Prozent an.
Abschalten der Warmwasseraufbereitung
Die Stadt wird grundsätzlich alle Warmwasserbereitungsanlagen in ihren Verwaltungsgebäuden deaktivieren, also zentrale Warmwasserspeicher oder dezentrale Speicher oder Durchlauferhitzer. Es gibt vereinzelte Ausnahmen, wird informiert.
Dazu zählen beispielsweise Personalduschen für Arbeitskräfte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit duschen müssen, betriebsbedingter Warmwasserbedarf sowie Warmwasser in zentralen Küchen und Teeküchen. Wandwaschbecken in WCs werden etwa nicht mehr mit warmem Wasser versorgt.
Kein Betrieb von Klima- & Lüftungsanlagen
Die Stadt wird möglichst alle Anlagen zur Raumluftkühlung und alle mechanischen Lüftungsanlagen außer Betrieb nehmen. Dies gilt dort, wo es eine freie Möglichkeit der Belüftung gibt und keine zwingenden Gründe die Kälteversorgung erfordern. Hier geht es um zentrale oder dezentrale Gebäudetechnik, nicht um mobile Geräte wie Ventilatoren.
Betroffen sind davon in erster Linie größere Räume, Säle oder Hallen zum Aufenthalt größerer Personengruppen. Für Veranstaltungsstätten oder beispielsweise Museen gilt dies aktuell noch nicht. Hierfür soll eine angepasste Regelung noch abgestimmt werden.
Keine Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden
Als weitere Sofortmaßnahme und sichtbares Zeichen in der Außenwirkung sollen städtische Gebäude nicht weiter angestrahlt werden. Hingegen wird die Beleuchtung in den Gebäuden aus Sicherheitsgründen weiterhin angemessen nutzungsspezifisch eingesetzt.
Ziel sei hier die deutliche Absenkung des Strom- und des Heizwärmeverbrauchs.
Weitere Maßnahmen werden geplant & bewertet
Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) beziffere die Wirkung der Sofortmaßnahmen wie folgt: Die Abschaltung von Warmwasseraufbereitungen könne bis zu fünf Prozent der jährlichen Heizwärmebedarfe einsparen und mit der Abschaltung von Kälte- und Lüftungsanlagen außerhalb der Heizperiode ließe sich bis zu sechs Prozent des städtischen Strombedarfes reduzieren.
Städtische Gebäude nicht mehr anzustrahlen, hat keinen größeren messbaren Effekt. Sie diene dazu, auf den drohenden Energie-Engpass hinzuweisen und Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen zum Energiesparen aufzurufen.
Um bis zu 20 Prozent des städtischen Wärme- und Stromverbrauches zu reduzieren, müsse für die Heizperiode noch weitere, deutlich wirksamere Maßnahmen abgestimmt und durchgeführt werden, kündigte HGW an. Die Maßnahmen würden aktuell stadtintern geplant und bewertet.
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