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Eindämmung der Lichtverschmutzung in Karlsruhe: Informationen & Hinweise

News Eindämmung der Lichtverschmutzung in Karlsruhe: Informationen & Hinweise

Quelle: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt, Stephan Gehrlein

Zu viel künstliches Licht ist schädlich für die Biodiversität. Denn künstliches Licht zieht nachtaktive Insekten an – auch weitere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse, Igel, Amphibien oder Eulen können massiv von zu starker Beleuchtung gestört werden.

Die Lichtverschmutzung in Karlsruhe

Wenn die Nacht durch künstliche Lichtquellen erhellt wird und deren Licht in der Atmosphäre gestreut wird, spricht man von Lichtverschmutzung.

Wie die Stadt Karlsruhe informiert, rühe ein großer Teil der Lichtverschmutzung von schlecht konstruierten oder ineffektiv installierten Lichtquellen.

 

Zu viel künstliches Licht ist schädlich

Zu viel künstliches Licht ist schädlich für die Biodiversität:

  • Künstliches Licht zieht nachtaktive Insekten an. Sie umkreisen die Lichtquellen bis zur Erschöpfung und haben so keine Reserven mehr zur Fortpflanzung. Sie verbrennen an heißen Leuchten oder werden direkt von angelockten Fressfeinden gefressen.
  • Der sogenannte Staubsaugereffekt zieht zudem aus natürlichen dunklen Bereichen die Insekten an. Dort stehen sie dann nicht mehr als Nahrungsquelle für andere Tierarten zur Verfügung.
  • Lichtempfindliche Tiere, wie Fledermäuse und ein Großteil der Insekten finden häufig weniger zu fressen und müssen weitere Wege in Kauf nehmen, im schlimmsten Fall verhungern sie.
  • Andere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse, Igel, Amphibien, Eulen und auch Fische und Zugvögel können massiv von zu starker Beleuchtung gestört werden. Sie werden geblendet, vertrieben, umgeleitet oder können sich nicht mehr orientieren.
  • Kunstlicht unterdrückt außerdem die Bildung des Schlafhormons Melatonin und kann den Hormonhaushalt stören. Es kommt zu Verzerrungen der Aktivitätszeiten, die innere Uhr wird „verstellt“.
  • Auch Pflanzen können in ihrem Wachstumszyklus beeinflusst werden. Sie werfen ihre Blätter bei künstlicher Beleuchtung später oder gar nicht ab und sind dadurch anfälliger für Frostschäden.

 

Verringerung der Lichtverschmutzung

Die Energieeinsparverordnung und Bundesimmissionsschutzgesetz trage zur Verringerung unnötiger Lichtverschmutzung bei. Laut Naturschutzgesetz Baden-Württemberg müsse künstliche Beleuchtungen im Außenbereich vermieden und die Auswirkungen auf Insekten überprüft werden, erklärt die Stadt Karlsruhe in einer Pressemeldung.

Fassadenbeleuchtungen seien durch vorgegebene Nutzungszeiträume stark eingeschränkt. Das bedeute: die Beleuchtung von Fassaden stelle einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg dar, sofern sie im Sommerhalbjahr oder im Winterhalbjahr nach 22:00 Uhr und bis 06:00 Uhr erfolge.

Im Außenbereich seien Himmelsstrahler verboten und Werbeanlagen stark eingeschränkt. Außerdem müssten neue Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen insektenschonend ausgestattet sein und bestehende bis 2030 umgerüstet werden, heißt es.

 

Das kann man gegen Lichtverschmutzung tun

Jeder könne seinen Teil zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und so zum Schutz der Biodiversität beitragen, teilt die Stadt weiter mit.

Denn Künstliches Licht sollte nur so wenig wie möglich und so viel wie nötig eingesetzt werden. Das spare nicht nur Energie, sondern schone auch die Umwelt:

  • Nur zielgerichtete, nach unten ausgerichtete Beleuchtungen und nach oben abgeschirmte Leuchten nutzen.
  • Leuchtstärke reduzieren
  • Lichtpunkthöhe so niedrig wie möglich halten
  • Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren oder dimmbare Beleuchtung nutzen
  • Insektenschonende Leuchtmittel wie LED mit geringem UV-/Blaulichtanteil und Farbtemperaturen bis maximal 3.000 Kelvin (warmweiß) nutzen.
  • Insektenschonende Leuchtgehäuse einsetzen, die gegen das Eindringen von Insekten staubdicht verschlossen sind und Oberflächentemperaturen von 40°C nicht übersteigen
  • Keine Bäume, Wiesen, Teiche oder Fassaden beleuchten
  • Bei Dunkelheit Rollläden, Fensterläden oder Jalousien schließen
  • Bei Nichtgebrauch Licht ausschalten

 

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