News aus Baden-Württemberg
Gericht rügt Rettungsdienstplan des Landes

News aus Baden-Württemberg Gericht rügt Rettungsdienstplan des Landes

Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild
dpa

Über die Hilfsfristen in der Notfallrettung wird immer wieder gestritten. Die im vergangenen Jahr veränderte Zeitspanne zwischen Notruf und Eintreffen des Rettungswagens hat Protest ausgelöst. Der Verwaltungsgerichtshof zeigt Verständnis für die Kritiker.

Bei der mündlichen Verhandlung über den neuen Rettungsdienstplan in Baden-Württemberg hat das Land herbe Kritik vom Verwaltungsgerichtshof (VGh) geerntet. Der 6. Senat bemängelte in einem Normenkontrollverfahren, dass in dem Plan Dinge geregelt worden seien, die eigentlich durch das Parlament hätten beschlossen werden müssen.

Das gelte vor allem für die Hilfsfristen, die bis vor kurzem noch bei «möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten» betrugen. Dass dieser Wert nun gar keine Rolle mehr spiele, sei «grenzwertig», sagte einer der Richter am Freitag in Mannheim. Der Anwalt der 15 Antragssteller sieht sich in seiner Haltung bestätigt: «Die Zahl 10 ist bewusst ausgeblendet worden.»

Die als Ausnahme gedachten 15 Minuten seien zur Regel geworden. Überdies bedurften solche Veränderungen der Zustimmung des demokratisch gewählten Landtags. Die Vertreter des Landes sprachen von einer Konkretisierung im bisherigen Rahmen, die keine Gesetzesnovelle brauche.

Der Vorstellung, dass Hilfsfristen reine Planungsinstrumente seien, folgten weder die Antragsteller noch der VGH. Schnellere Versorgung sei auch ein Qualitätskriterium. Die antragstellenden Stadträte und Ärzte befürchten – ganz im Gegensatz zum Land – eine schlechtere rettungsdienstliche Versorgung der Patientinnen und Patienten. Chris Rihm, einer der Initiatoren des Antrags, zeigte sich zuversichtlich, den Prozess zu gewinnen.

Das Innenministerium will die rettungsdienstlichen Voraussetzungen im Land überprüfen lassen. «Wichtig ist vor allem, dass Synergien erkannt werden und durch eine bessere Zusammenarbeit der Rettungsdienstbereiche Optimierungspotenzial genutzt wird», heißt es aus dem Ressort. Ein Auftragnehmer für ein landesweites Strukturgutachten werde in Kürze bestimmt. Es wird noch keine Entscheidung des 6. Senats unmittelbar nach der Verhandlung erwartet.

 

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