News aus Baden-Württemberg
Gesundheitsministerium: Corona-Regeln für infiziertes Klinik-Personal gelockert

News aus Baden-Württemberg Gesundheitsministerium: Corona-Regeln für infiziertes Klinik-Personal gelockert

Quelle: Fabian Strauch

Beschäftigte in Kliniken im Land mit einer Corona-Infektion dürfen künftig unter Umständen wieder früher zurück zur Arbeit.

Bisher gilt für medizinisches Personal ein Tätigkeitsverbot von 15 Tagen nach einem positiven Testergebnis. Künftig sollen Einrichtungen infizierten Beschäftigten im Einzelfall bereits nach sechs Tagen wieder erlauben dürfen, zurück zur Arbeit zu kommen, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Freitag mitteilte.

Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten ab dem sechsten Tag nach dem positiven Virusnachweis keine typischen Symptome mehr aufweisen. Auch müssen sie eine Maske tragen und sich selbst auf mögliche Symptome überwachen. Nach Angaben eines Sprechers ist Freitesten nicht nötig.

Eine Einrichtung kann von der Regelung zudem nur dann Gebrauch machen, wenn sonst aufgrund eines Personalmangels die Versorgung nicht mehr gewährleistet wäre. Die neue Regelung tritt am Montag in Kraft. Die Kliniken im Land hätten sich ein solches Vorgehen ausdrücklich gewünscht, teilte das Ministerium mit.

 

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