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Jugendliche werden kaum noch für Cannabis-Konsum bestraft

News Jugendliche werden kaum noch für Cannabis-Konsum bestraft

Quelle: Marcus Brandt/dpa
dpa

Der Cannabis-Konsum ist seit April 2024 eingeschränkt legal für Volljährige. Nun stürzt die Zahl der Jugendlichen ab, die wegen Drogen verurteilt werden. Kritik gibt es von der Justizministerin.

Seit der Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen straffrei ist, hat sich die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen wegen Drogendelikten stark verringert. Im vergangenen Jahr sank die Zahl der Schuldsprüche um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr, wie aus der Strafverfolgungsstatistik hervorgeht.

Die Reform sollte den Schwarzmarkt austrocknen, Konsumenten aus der strafrechtlichen Grauzone holen und Jugendliche besser schützen. Doch die Straffreiheit gilt erst ab 18 – für Minderjährige bleibt der Umgang zwar verboten, führt aber nicht mehr zu richterlichen Maßnahmen.

Insgesamt wurden über alle Altersgruppen hinweg 4.340 Menschen wegen Drogenvergehen verurteilt, ein Rückgang um 44 Prozent. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren fiel das Minus noch deutlicher aus: Die Zahl der Verurteilungen sank um 61,3 Prozent. Laut Justizministerium wurden nur noch 134 Jugendliche bestraft, nach 346 im Jahr davor.

Justizministerin: «Kiffen ohne Konsequenzen»

Für Justizministerin Marion Gentges (CDU) machen die neuen Zahlen das Problem besonders deutlich: Wo früher Jugendstrafrecht greifen konnte, droht aus ihrer Sicht heute im Extremfall lediglich ein freiwilliges Gespräch bei der Drogenberatung. Der Staat könne Jugendlichen kaum noch Grenzen setzen, kritisiert sie. «Mit dem Cannabis-Gesetz der ehemaligen Ampelregierung kiffen Jugendliche praktisch ohne Konsequenzen.» Ein 14-Jähriger könne nun 25 Gramm Cannabis – ausreichend für etwa 70 Joints – dabeihaben, ohne dass der Staat Sanktionen verhängen könne.

Seit April 2024 sind Besitz und Anbau von Cannabis in bestimmten Mengen erlaubt. Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 50 Gramm zu Hause oder 25 Gramm unterwegs mitführen und bis zu drei Pflanzen anbauen. Für Minderjährige bleiben Besitz und Anbau zwar verboten, strafrechtliche Folgen gibt es jedoch nicht mehr.

 

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