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Justizministerin fordert lebenslange Einreisesperre für schwerkriminelle Ausländer

Nachrichten Justizministerin fordert lebenslange Einreisesperre für schwerkriminelle Ausländer

Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild
dpa

Nach dem Urteil zum Mord an Polizist Laur pocht Justizministerin Gentges auf strengere Einreisesperren. Was der EU-Entwurf dagegen vorsieht und warum die Ministerin Alarm schlägt.

Gegen schwerkriminelle Ausländer sollten aus Sicht von Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges lebenslange Einreisesperren verhängt werden können. Die CDU-Politikerin mahnte eine scharfe europäische Regelung zum Einreiseverbot an und kritisierte einen Vorschlag der EU-Kommission als zu lasch.

«Wir dürfen schweren Straftätern oder Top-Gefährdern nicht das Signal senden, dass sie eine gewisse Zeit nach ihrer Abschiebung wiedereinreisen können», erklärte die Ministerin. «In bestimmten Fällen muss klar sein, dass ein lebenslanges Europa-Verbot gilt.» Nötig sei eine Ausweitung der unbefristeten Einreisesperren und eine Absicherung durch europäisches Recht.

EU-Vorschlag geht Gentges nicht weit genug

Laut Aufenthaltsgesetz sind unbefristete Einreise- und Aufenthaltsverbote bei schweren Straftätern im Einzelfall und bei Top-Gefährdern aktuell noch möglich, erläuterte das Stuttgarter Ministerium. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüfe aber, ob diese Regelung im deutschen Recht mit europäischem Recht vereinbar ist. Nach einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission wären unbefristete Sperren überhaupt nicht mehr zulässig.

Dieser Entwurf sieht den Angaben nach nur den Erlass eines auf höchstens zehn Jahre befristeten Einreiseverbots vor, mit einer Verlängerungsoption um fünf Jahre. In einer Sonderregelung für Sicherheitsfälle betrage die Frist maximal 20 Jahre. Als dies geht Gentges nicht weit genug.

Ministerin nennt Polizistenmord als Beispiel

«Gerade erst ist in Baden-Württemberg das Urteil gegen den Mörder des Polizisten Rouven Laur aus Mannheim rechtskräftig geworden», erklärte die Ministerin. «Selbstverständlich werden die Straftäter hier bestraft. Zum geeigneten Zeitpunkt geht es dann aber darum, sie aus der Haft abzuschieben und eine Wiedereinreisesperre zu verhängen.» Gerade bei schwersten Straftätern müsse diese Wiedereinreisesperre lebenslang gelten.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den 26-jährigen Afghanen im September zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Alle Verfahrensbeteiligten akzeptierten die Entscheidung.

Laut dem Vorsitzenden Richter hatte Sulaiman A. bei dem islamistisch motivierten Angriff auf dem Mannheimer Marktplatz am 31. Mai 2024 sechs Menschen mit einem Messer verletzt: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Laur. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen Verletzungen.

 

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