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Vermisstenfahndung: Wie Jugendämter bei akuter Gefahr für Kinder handeln

News Vermisstenfahndung: Wie Jugendämter bei akuter Gefahr für Kinder handeln

Quelle: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
dpa

Nach einem Fall in Lahr rückt der Schutz gefährdeter Kinder in den Fokus. Was Jugendämter bei akuter Gefahr unternehmen und wie häufig Inobhutnahmen sind.

Jugendämter nehmen Kinder in Obhut, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht – wie offenbar in einem aktuellen Fall zweier Vermisster aus dem badischen Lahr. Ein anderer Anlass ist nach Auskunft des Landratsamts Ortenaukreis, dass ein Kind selbst um diesen Schutz bittet. «Gründe dafür können häusliche Gewalt, Vernachlässigung, Suchtproblematik oder Überforderung der Eltern oder andere akute Krisensituationen sein.»

 

Wie viele Fälle gibt es?

Im Jahr 2023 erfasste das Statistische Landesamt in Baden-Württemberg 10.828 Fälle von Inobhutnahmen. Das sei im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 41 Prozent gewesen. Dies führte die Behörde vor allem auf eine steigende Zahl unbegleitet eingereister Minderjähriger aus dem Ausland zurück, die fast zwei von drei Fällen ausmachten (63 Prozent). Dahinter folgten die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (16 Prozent) und Anzeichen für körperliche Misshandlungen und für Vernachlässigungen (je nahezu 7 Prozent).

Im Ortenaukreis wurden im vergangenen Jahr 151 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das war nach Angaben des Landratsamts ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. «Die Zahl nähert sich somit wieder den Zahlen aus Vor-Corona Zeiten an.» 29 Betroffene hätten selbst darum gebeten.

 

Was passiert danach?

Eine Inobhutnahme dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie der Klärung der konkreten Situation, um anschließend weitere Hilfen zu ermöglichen. Die Betroffenen werden vorläufig in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht.

«Jeder Fall wird individuell betrachtet und fachlich eingeschätzt», erklärte ein Sprecher des Landratsamts. Je nachdem, welche Gefährdungssituation vorlag und welchen Unterstützungsbedarf das Kind oder der Jugendliche hat, entscheidet der Kommunale Soziale Dienst, welcher Ort zum Schutz des Kindes der geeignete ist. «Hier kommen Verwandte, Bereitschaftspflegefamilien sowie Inobhutnahmestellen als vorübergehende Unterkunft für Kinder und Jugendliche in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen infrage.»

 

Fall in Lahr

Bei dem aktuellen Fall in Lahr hatten eigentlich ein fünfjähriger Junge und ein siebenjähriges Mädchen am 16. September wegen Kindesgefährdung in Obhut genommen werden sollen. Doch die Mutter, ihr Lebensgefährte und die Kinder seien schon einen Tag zuvor nicht mehr auffindbar gewesen, hatte die Polizei am Dienstag mitgeteilt. Angehörigen zufolge hatten sie die Wohnung in Lahr mit Gepäck verlassen. Der Aufenthaltsort war zunächst nicht bekannt.

 

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