Nachrichten Karlsruhe erlässt Verbot der Straßenprostitution für das gesamte Stadtgebiet
Karlsruhe erlässt ein auf sechs Monate befristetes Verbot der Straßenprostitution für das gesamte Stadtgebiet. Die ab Freitag, 21. März 2025, geltende Allgemeinverfügung basiere auf dem Prostituiertenschutzgesetz, teilt die Stadt am 13. März 2025, mit.
Verbot der Straßenprostitution
Das auf sechs Monate befristete Verbot der Straßenprostitution im Karlsruher Stadtgebiet, werde inhaltlich mit den Erkenntnissen, die das Polizeipräsidium Karlsruhe rund um die im Januar 2025 erfolgten Ermittlungs- und Festnahmemaßnahmen übermittelt hat, begründet.
Im Kampf gegen den internationalen Menschenhandel und Zwangsprostitution hatten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Karlsruhe in enger Kooperation mit ungarischen Behörden in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar insgesamt sieben Haftbefehle gegen Beschuldigte aus dem Raum Karlsruhe und Rastatt vollzogen.
„Das Verbot ist damit gerechtfertigt“
„Die vorliegenden Erkenntnisse, auch im Nachgang zu der öffentlichkeitswirksamen Polizeimaßnahme, zeigen konkrete Belege für kriminelle Organisationsstrukturen zum Nachteil von Prostituierten im Karlsruher Stadtgebiet. Das Verbot ist damit gerechtfertigt“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Mentrup, der die Allgemeinverfügung unterzeichnet hat.
Die Maßnahme sei laut Stadt, mit den Fachberatungsstellen vorabgestimmt, sodass allen Betroffenen entsprechende Beratung, Schutz und Unterstützung angeboten werden könne. Das Verbot soll von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst kontrolliert werden.