Corona im Stadt- & Landkreis Karlsruhe Karlsruher Inzidenz weiter über 500: Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte
Die Landesregierung hat während der Alarmstufe II Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen eingeführt, in denen die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. Dieser Fall liegt im Stadtkreis Karlsruhe nun vor.
Strengere Regeln für nicht-Immunisierte
Bereits seit dem 24. November 2021 gelten in Baden-Württemberg nach der Corona-Verordnung strengere Regeln für nicht-immunisierte, also weder geimpfte noch genesene Personen.
Unter anderem hat die Landesregierung während der Alarmstufe II Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen eingeführt, in denen die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. Dies liegt im Stadtkreis Karlsruhe nun vor.
7-Tage-Inzidenz weiter deutlich über 500
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag, 13. Januar 2022, 547,3 und am Freitag, 14. Januar 2022, 608,6 betragen hat, gelten ab Samstag, 15. Januar 2022, auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe schärfere Regeln für nicht-immunisierte Personen.
Die entsprechende Feststellung des Gesundheitsamts wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-karlsruhe.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Nächtliche Ausgangsbeschränkung folgen
Damit gilt ab sofort für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Ausnahmen gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem im Hinblick auf die Berufsausübung, den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und beim Spazierengehen sowie der körperlichen Bewegung allein im Freien.
Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige sofern sie asymptomatisch sind. Diese Maßnahmen treten wieder außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegt.
Alle Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung sind auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ abrufbar.
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