Corona in der Fächerstadt
Karlsruher Verkehrsverbund: FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV

Corona in der Fächerstadt Karlsruher Verkehrsverbund: FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV

Quelle: Thomas Riedel

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. In der Novellierung ist auch eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht für den ÖPNV verankert, erklärt Karlsruher Verkehrsverbund.

Bundesnotbremse: FFP2-Maskenpflicht  im ÖPNV

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag am 21. April 2021 mehrheitlich eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Zentraler Inhalt der sogenannten „Bundesnotbremse“ lautet:

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen, unter anderem eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, informiert erklärt Karlsruher Verkehrsverbund (KVV).

 

FFP2-Masken an Haltestellen, Bahnen, Bussen & Co.

Diese Regelung gilt somit auch in den Bussen und Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) sowie an den Haltestellen im Verbundgebiet des KVV. Neben FFP2-Masken sind auch vergleichbare Masken vom Typ KN95 und N95 zulässig, herkömmliche medizinische OP-Masken jedoch nicht.

Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.Die Inzidenz von 100 wird überschritten, wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert werden, so der KVV weiter.

 

Bei Inzidenz von 100 sind auch OP-Masken möglich

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seinem Dashboard unter corona.rki.de die 7-Tage-Inzidenz für alle Land- und Stadtkreise. Unter einer Inzidenz von 100 besteht im ÖPNV weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Neben FFP2-, KN95-oder N95-Masken können dann auch herkömmliche medizinische OP-Masken verwendet werden. Für das Kontroll- und Servicepersonal im ÖPNV, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt nach dem novellierten Infektionsschutzgesetz die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.

 

Weitere Nachrichten

Neues Artenschutzprojekt in Grötzingen: 20 Biotope für gefährdete Amphibien

Das städtische Forstamt und der Naturschutzbund (NABU - Gruppe Karlsruhe) legen im Karlsruher Stadtteil Grötzingen 20 Biotope für gefährdete Amphibien an. Deren Bestand war durch die längeren Trockenzeiten zuletzt stark zurückgegangen, teilt die Stadt mit.

Tanklaster aus Karlsruhe verliert Heizöl: Chaotische Verhältnisse auf mehreren Straßen

Aus einem Tanklastzug auslaufendes Heizöl hat am Montag, 04. Dezember 2023, für teilweise chaotische Verhältnisse auf mehreren Straßen zwischen Karlsruhe und Stuttgart-Zuffenhausen gesorgt, darüber informiert die Polizei Karlsruhe in einer Pressemeldung.

Karlsruher LIONS mit deutlichem Sieg gegen RASTA-Youngsters

Der zehnte Spieltag der BARMER 2. Basketball Bundesliga ProA brachte den fünften Saisonsieg für die PS Karlsruhe LIONS. Am Samstagabend, 02. Dezember 2023, feierten die Badener einen auch in der Höhe verdienten 95:67-Erfolg gegen RASTA Vechta II.

Mehrere verletzte Personen nach Frontalunfall in Stutensee

Auf der L560 in Stutensee kam es am Freitag, 01. Dezember 2023, zu einem schweren Verkehrsunfall. Bei dem Unfall zwischen den Ortsteilen Blankenloch und Friedrichstal, mit drei beteiligten Pkw, wurden zwei Fahrer schwer und eine Person leicht verletzt.

Fördermittel vom Land: Areal in Grünwinkel soll aufgewertet werden

Die Stadt will das Areal rund um den Bahnhaltepunkt Karlsruhe West und das Gelände der ehemaligen Tabakfabrik in Grünwinkel aufwerten. Hierfür hat die Karlsruher Verwaltung Fördermittel vom Land Baden-Württemberg in Höhe von 75.000 Euro erhalten.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.