News aus Baden-Württemberg
Karlsruher Verwaltungsgericht: Falscher Polizist soll Deutschland verlassen

News aus Baden-Württemberg Karlsruher Verwaltungsgericht: Falscher Polizist soll Deutschland verlassen

Quelle: Martin Gerten
dpa

Immer wieder warnt die Polizei vor angeblichen Kollegen, die ihre Opfer um Geld, Schmuck und Co. bringen. Die Täter sitzen oft im Ausland und sind schwer zu fassen. Nun könnte ein solcher Fall harte Konsequenzen für einen Mann haben.

Weil er einiges auf dem Kerbholz und zuletzt ältere Frauen als falscher Polizist betrogen hat, soll ein 24-Jähriger in die Türkei abgeschoben werden. Das Karlsruher Verwaltungsgericht wies nach Angaben vom Dienstag eine Klage des Mannes gegen seine Ausweisung ab (Az.: 12 K 3486/20). Sechs Jahre lang darf er nach seiner Ausreise nicht wieder nach Deutschland zurückkommen. Gegen die Entscheidung aus dem Dezember kann er vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vorgehen.

Der türkische Staatsangehörige sei in Deutschland geboren und aufgewachsen und habe eine Niederlassungserlaubnis. Er sei wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vorbestraft. 2018 habe er sich einer Bande angeschlossen, die als angebliche Polizei von einem Callcenter in der Türkei aus Opfer in Deutschland anruft und vorgibt, sie sollten mit Hilfe der vermeintlichen Beamten Geld und andere Wertgegenstände in Sicherheit bringen, weil Einbrecher in der Gegend unterwegs seien. Eine Masche, vor der die Polizei immer wieder warnt.

Der Kläger habe die Betroffenen zu Hause aufgesucht und die Sachen entgegengenommen. Die Beute habe er an Hehler verkauft oder in die Türkei geschickt. Innerhalb von etwa drei Monaten sei ein Schaden von zusammen mehr als 100.000 Euro entstanden. Der Mann selbst habe über 10.000 Euro kassiert. Dafür wurde er der Mitteilung zufolge zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt, die er im Moment absitzt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ordnete die Ausweisung an.

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte dies nun: Von dem Kläger gehe weiter Gefahr für die Gesellschaft aus, die Taten kennzeichneten eine erhebliche kriminelle Energie und besondere Rücksichtslosigkeit zu Lasten der geschädigten Frauen im Alter von etwa 60 bis 80 Jahren. Bei ihm sei keine dauerhafte und nachhaltige Änderung der Einstellung zu erkennen. Es spreche viel dafür, dass er nach einer Haftentlassung erneut «nach der einfachsten und bequemsten Möglichkeit suchen werde, um zu Geld zu gelangen, und dabei auch vor der Begehung vergleichbarer Straftaten nicht zurückschrecken werde».

Bei dieser Sachlage sei seine Ausweisung des Mannes verhältnismäßig, entschied das Gericht – trotz des langjährigen, rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland und seiner familiären Bindungen hier. «Ein Neubeginn in der Türkei sei ihm als jungen und gesunden Mann, der die türkische Sprache zumindest in Grundzügen beherrsche, nicht schlechterdings unzumutbar», heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

 

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