News
Kein Erfolg für Klage gegen Nachhaftung für Atom-Altlasten

News Kein Erfolg für Klage gegen Nachhaftung für Atom-Altlasten

Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
dpa

Ein Gesetz soll verhindern, dass sich Energiekonzerne ihrer finanziellen Verantwortung für den deutschen Atomausstieg entziehen. Ein Großaktionär der EnBW klagte gegen eine Haftungsregelung.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen eine gesetzliche Haftungsregelung für Atom-Altlasten nicht zur Entscheidung angenommen. Die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) hatten sich Ende 2017 an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Sie kritisierten, dass die Haftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich auf Gesellschafter ausgeweitet wurde, die bislang nicht in der Pflicht standen.

Der Zweckverband OEW besteht aus neun Landkreisen in Baden-Württemberg und hält 46,75 Prozent der Anteile am Energiekonzern EnBW. Das Land Baden-Württemberg hält über Beteiligungsgesellschaften ebenfalls 46,75 Prozent.

Das 2017 in Kraft getretene Nachhaftungsgesetz sollte verhindern, dass sich Energiekonzerne, die einst Atomkraftwerke betrieben, durch Verkauf der Sparte oder Umstrukturierung von ihren milliardenschweren Verpflichtungen befreien. Sie müssen die Anlagen nach Ende des Betriebs in einem aufwendigen Verfahren zurückbauen. Die letzten Atomkraftwerke in Deutschland wurden 2023 im Zuge des deutschen Atomausstiegs abgeschaltet.

Verband ist nicht beschwerdefähig

Die OEW sahen in der gesetzlichen Ausweitung der Haftung auf bisher nicht haftende Gesellschafter wie sie eine Verletzung ihres Rechts auf Selbstverwaltung. Da der Zweckverband nicht insolvenzfähig sei, wären die Landkreise und damit die Steuerzahler im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der EnBW in der Pflicht, Geld nachzuschießen, kritisierten sie. Das Nachhaftungsgesetz hebe den Grundsatz der Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen auf.

Der Verband ging mit einer sogenannten Kommunalverfassungsbeschwerde dagegen vor – die nun in Karlsruhe ohne Erfolg blieb. Der Verband sei nicht beschwerdefähig, erklärte die Kammer. Außerdem sei nicht ausreichend dargelegt worden, warum hier das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt worden seien sollte. (Az. 2 BvR 490/18)

Die OEW betonte auf Nachfrage, das Gericht habe ihre Beschwerdefähigkeit mit dem Argument verneint, dass eine Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung nicht hinreichend plausibel sei. Eine inhaltliche Entscheidung darüber, ob das Nachhaftungsgesetz verfassungsgemäß ist oder nicht, stehe damit aber weiter aus.

 

Weitere Nachrichten

Warum Extremisten Waffen besitzen dürfen

«Reichsbürger», «Selbstverwalter» und Rechtsextremisten sind häufig Waffenfans. Trotz aller Anstrengungen der Politik: Im Südwesten besitzen immer noch einige Pistolen, Gewehre und Flinten.

Wald in Baden-Württemberg: Trockenstress, Borkenkäfer & Regen

Trockenstress im Wald erhöht die Gefahr für Borkenkäfer-Befall. Doch trotz der vielen Wochen ohne Regen geht es den Bäumen nach Einschätzung einer Expertin gut. Die kritische Phase kommt erst noch.

Ursache geklärt: Selbstgebaute Gasheizung führte zu Explosion in Stutensee

Nach der tödlichen Explosion in einem Wohnhaus in Stutensee (Kreis Karlsruhe) sind die Ermittlungen abgeschlossen. Demnach wurde die Explosion durch eine selbstgebaute, mit Flüssiggas betriebene Heizung verursacht, wie es in einer Mitteilung der Stadt hieß.

Neue Schweinepest-Fälle bei Mannheim entdeckt

Die Zahl der infizierten Wildschweine im Südwesten steigt an. Alle kranken Tiere wurden allerdings nahe der Grenze zu Hessen gefunden. Die Schutzmaßnahmen werden deswegen nicht verschärft.

Polizei will Tuningszene am "Car-Friday" ausbremsen

Extreme Beschleunigungs-, Brems- und Wendemanöver: Die Tuningszene will es am «Car-Friday» wieder krachen lassen. Die Polizei will den Posern einen Strich durch die Rechnung machen.

Stiller Feiertag: Tanzverbot an Karfreitag - ist das noch zeitgemäß?

Im vergangenen Jahr sind fast 100.000 Menschen aus den Kirchen in Baden-Württemberg ausgetreten. Dennoch darf an Karfreitag weiterhin nicht getanzt werden. Das können einige nicht verstehen.






















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.