News aus Baden-Württemberg
Lebensgefährlicher Stoß vor Zug in Waghäusel: Teilweise neu verhandelt

News aus Baden-Württemberg Lebensgefährlicher Stoß vor Zug in Waghäusel: Teilweise neu verhandelt

Quelle: Volker Hartmann
dpa

Die Tat klingt ungeheuerlich: Aus Wut und Frust über sein Leben stößt ein Mann am Bahnhof einen anderen ins Gleisbett, während ein Güterzug heranrauscht. Nur knapp entgeht das Opfer dem Tod. Das Landgericht Karlsruhe hat schon ein Urteil gefällt. Doch es muss noch mal ran.

Dass ein Stoß vor einen fahrenden Güterzug an einem Bahnhof in Baden einen Mann um Haaresbreite das Leben gekostet hätte, beschäftigt erneut das Karlsruher Landgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Revisionen der Angeklagten gegen das erste Urteil teilweise stattgegeben und eine neue Verhandlung angeordnet.

Heute (9.00 Uhr) soll es nun vor allem um die Frage gehen, ob der Haupttäter wegen einer möglichen geistigen Erkrankung – anders als bisher angenommen – doch nicht schuldfähig ist. Angesetzt hat das Gericht für das neue Verfahren vier Verhandlungstage bis Anfang Mai.

Eine andere Kammer hatte im April 2021 einen damals 26-Jährigen wegen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft verurteilt, seinen 23 Jahre alten Bruder wegen unterlassener Hilfeleistung zu neun Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Haupttäter im Sommer 2020 einen 54-Jährigen, der auf dem Bahnsteig in Waghäusel zwischen Karlsruhe und Heidelberg wartete, unvermittelt ins Gleisbett gestoßen hatte.

Mit Tritten und Schlägen habe er den Mann daran gehindert, wieder auf den Bahnsteig zu klettern – als sich ein Güterzug mit etwa Tempo 90 näherte. Das Opfer konnte sich in eine Lücke pressen und überlebte mit mehreren Knochenbrüchen.

Der Haupttäter handelte nach Überzeugung des Gerichts aus Wut und Enttäuschung über seine Lebenssituation in Deutschland. Die angeklagten Brüder aus Syrien hatten vor Gericht geschwiegen. Der Anwalt des Älteren hatte auf eine mildere Strafe plädiert, weil er nicht von einem geplanten Mord seines Mandanten ausging.

Der BGH beanstandete nichts an den Feststellungen zum Geschehen an sich. Er sah aber die Schuldfähigkeit des Haupttäters nicht richtig beurteilt: «So wurde eine paranoide Schizophrenie nicht ausreichend untersucht, weil das Landgericht die Auffälligkeiten in seiner Lebensführung im Tatzeitraum nur unzureichend gewürdigt hat. Zudem lassen die Ausführungen des Landgerichts eine – sich aufdrängende – Auseinandersetzung mit einer drogeninduzierten Psychose vermissen.» Zu klären sei, ob der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus muss.

 

Weitere Nachrichten

Staatsanwaltschaft setzt Belohnung für Herzen-Sprüher aus

Um «Stolpersteine» in der Heidelberger Innenstadt werden serienweise Herzen gesprüht. Warum womöglich gut Gemeintes dennoch eine Straftat ist.

Achterbahn im Europa-Park: Das sind die Erfinder des "Euro-Mir"-Songs

«Legendär», «Kult», «Hymne des Dreiländerecks»: So beschreiben Fans den Soundtrack einer Achterbahn. Bald soll die Attraktion ersetzt werden - verstummt damit auch der Song mit Ohrwurm-Garantie?

Unterschriften-Protest gegen SWR-Entscheidung: Rettung der "Eisenbahn-Romantik"

Mehr als 32.000 Fans kämpfen mit einer Petition für eine ihrer Lieblingssendungen. Was die Initiatoren kritisieren. Und wie der Sender reagiert.

Diesel-Diebe zapfen Tausende Liter auf Baustellen ab

Über die Osterfeiertage schlagen Diesel-Diebe auf Baustellen zu – und machen Beute im Wert von Tausenden Euro. Wie sie dabei vorgehen und wovon die Polizei ausgeht.

Gibt es bald ein Rudel? Wolfswelpen im Sommer im Nordschwarzwald möglich

Im Nordschwarzwald könnten bald junge Wölfe tapsig durch den Wald tollen – doch bis zu den ersten Bildern müssen sich Beobachter noch gedulden. Was Experten über das neue Wolfspaar verraten.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.