Nach Einigung von Bund und Ländern
Corona-Lockerungen: Zoo Karlsruhe öffnet am 6. Mai wieder

Nach Einigung von Bund und Ländern Corona-Lockerungen: Zoo Karlsruhe öffnet am 6. Mai wieder

Quelle: Timo Deible/Zoo Karlsruhe

Spielplätze, Zoos und Museen dürfen wieder öffnen – darauf hatten sich Bund und Länder geeinigt. Die Frage war nun, wann diese Lockerungen in Baden-Württemberg umgesetzt werden dürfen. Am 2. Mai hat das Kabinett dazu die Landesverordnung beschlossen.

Spielplätze, Zoos & Museen ab 6. Mai geöffnet

Am Donnerstag, den 30. April 2020, hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei Beratungen darauf geeinigt, grundsätzlich Zoos und Tierparks, aber auch Spielplätze, Museen, Gedenkstätten und Galerien unter Auflagen wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Viele Karlsruher fragten sich daraufhin, wann es denn in der Fächerstadt so weit sein sollte.

Dafür mussten aber die einzelnen Länder jeweils für sich beschließen, wann diese Einrichtungen tatsächlich öffnen dürfen. Eine entsprechende Landesverordnung, die siebte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung, hat das baden-württembergische Kabinett am Samstag, 2. Mai, beschlossen. Darin ist unter anderem die Öffnung der Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Zoos und der außerschulischen beruflichen Bildung geregelt.

Allerdings gilt diese Öffnung erst ab Mittwoch, 6. Mai Bis dahin sollen die Kommunen Zeit haben, Hygieneregeln für die Spielplätze vorzubereiten. Das gilt ebenso für Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten, Zoos, Tierparks und botanische Gärten. Wann es Karlsruhe bei diesen Einrichtungen so weit sein wird, hängt davon ab, wie schnell diese die Auflagen erfüllen können. 

 

Karlsruher Zoo öffnet am 6. Mai

„Der Zoologische Stadtgarten Karlsruhe kann ab kommenden Mittwoch wieder Gäste begrüßen“, freut sich Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt, wie der Zoologische Stadtgarten auf Facebook mitteilt. In der ersten Stufe, die am Mittwoch, 6. Mai beginnt, sollen ausschließlich Dauerkartenbesitzer in den Zoologischen Stadtgarten kommen, maximal 2.000 Personen gleichzeitig. Dazu wird es vorab eine Online-Reservierung geben, um größere Ansammlungen vor den Kassen zu vermeiden. Abgelaufene Dauerkarten können verlängert werden, neue werden erst dann wieder ausgestellt, wenn auch in der nächsten Stufe der Tageskartenverkauf wieder beginnt.

Aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen bleiben alle Tierhäuser und das Exotenhaus vorerst geschlossen. Zudem ist es wichtig, den Mindestabstand einzuhalten. Besucher müssen an den Kassen und Eingängen eine sogenannte Alltagsmaske tragen. Kommentierte Tierfütterungen und Führungen gibt es zunächst nicht und auch die Gondolettas stehen vorerst still.

„Aktuell kennen wir nur die Landesverordnung, aus der die Schließung der Zoos gestrichen wurde“, so Steffen Karcher, der für die Kassen und Eingänge zuständig ist, „in den kommenden Stunden erwarten wir dann die zugehörigen Auflagen sowie Richtlinien – und müssen uns darauf einstellen. Das werden wir bis Mittwoch jedoch hin bekommen, da unsere sonstigen Planungen zur Wiedereröffnung sehr weit fortgeschritten sind.“ Am Montag, 4. Mai, will der Zoo weitere Details veröffentlichen.

 

Stufenkonzept beim Rückkehr in die Schulen

Einrichtungen für die außerschulische berufliche Bildung werden bereits ab Montag, 4. Mai, wieder geöffnet, etwa bei den Industrie- und Handwerkskammern oder für die Pflegeberufe. Die Öffnung erfolgt nach einem Stufenkonzept. „Wir werden auch nach der Krise Fachkräfte dringender denn je benötigen, gerade im Pflegebereich. Deshalb wollen wir auch in der Krise die Fachkräfteausbildung sichern“, sagt der Ministerpräsident.

Ebenfalls ab Montag sind Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder erlaubt. Dabei wird es begrenzte Besucherzahlen in Kirchen, Synagogen und Moscheen geben. Abhängig sind die Besucherzahlen von der Kapazität, die sich aus dem Mindestabstand von 1,5 Metern ergibt. Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmern. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Demonstrationen werden erlaubt, wenn Hygienevorgaben erfüllt werden können.

 

Einzelhandelsgeschäfte dürfen wieder öffnen

Einzelhandelsgeschäfte können ab Montag, den 4. Mai, wieder im vollen Umfang öffnen – auch wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Zahnärzte dürfen wieder alle Leistungen anbieten. Ebenso dürfen Friseursalons und Fußpflegestudios wieder öffnen. Alle Öffnungen unterliegen jeweils spezifischen und strengen Hygiene- und Schutzauflagen.

Die Ausgangssperre für Heimbewohner wird aufgehoben. Allerdings werden in der Corona-Verordnung nun besondere Vorgaben zum Infektionsschutz gemacht, zu denen unter anderem eine vierzehntägige Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen gehört, die für Bewohner gilt, die die Einrichtung verlassen haben.

In den Auslegungshinweisen der Verordnung des Landes wird im Detail erklärt, welche Dienstleistungen öffnen dürfen und welche nicht.

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