Ein Zwischenschritt
Neue Corona-Lockerungen: Spielplätze, Museen & Zoos dürfen öffnen

Ein Zwischenschritt Neue Corona-Lockerungen: Spielplätze, Museen & Zoos dürfen öffnen

Quelle: Thomas Riedel

Es ist nur ein kleiner Schritt in Richtung Normalität in der Corona-Krise: Am Donnerstag, 30. April haben Angela Merkel und die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen beraten und Regelungen getroffen. Diese betreffen unter anderem Spielplätze und Zoos.

Diskussion über weitere Öffnungsschritte am 6. Mai

Seit dem 22. März 2020 ist Deutschland im Lockdown. Es sind vorsichtige Schritte, die die Bundesregierung jetzt – sechs Wochen später – geht, um einen Weg zurück in die Normalität zu finden und gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung bestmöglich sicherzustellen. Am Donnerstag, 30. April, haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Jetzt steht fest: Es wird weitere, sehr vorsichtige Lockerungen geben – eine Art Zwischenschritt.

Klar ist: Die Menschen in Deutschland müssen wohl noch etwas auf die nächsten größeren Öffnungsschritte in der Corona-Krise warten müssen. In der nächsten Woche soll ein größerer Schritt bekanntgegeben werden, unter anderem auch zur Bundesliga. Bis zum 6. Mai will der Bund nämlich ein Konzept zur Öffnung von Schulen, Kitas und des Sportbetriebs erarbeiten lassen. Diese Entscheidung wurde also vorerst vertagt, zunächst will man abwarten, wie sich die am 20. April umgesetzten Öffnungsmaßnahmen auf die Infektionszahlen auswirken.

 

Leitgedanke ist das Absenken der Infiziertenzahl

Es handle sich um eine „Herausforderung, für die es keinerlei historische Erfahrungswerte, keine Vorlage gibt“, betonte die Kanzlerin. Das Ziel bei sämtlichen Maßnahmen sei immer noch das selbe: Da es weder ein Medikament noch einen Impfstoff gegen das Virus gibt, geht es darum, die Ausbreitung zu verlangsamen, sodass das Gesundheitssystem die Infektionszahlen bewältigen kann. Die Dynamik der Ausbreitung des Virus solle weiter ausgebremst werden. Dadurch sollen die Infektionsketten nachrecherchiert werden können, um weitere Infizierte zu finden.

Jede Lockerung führe dazu, dass sich Menschen wieder mehr begegnen. Deshalb sei es wichtig, weiter diszipliniert zu bleiben, Masken zu tragen und die Hygienemaßnahmen einzuhalten. Sollte die Zahl der Infizierten wieder ansteigen, müsse man erneut reagieren. Trotzdem dankte Merkel all jenen, „die sich an die Regeln gehalten haben.“ „Eine andere Normalität als diese wird es auf absehbare Zeit nicht geben“, betonte auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder.

 

Das sind die neuen Corona-Regelungen

Einen genauen Zeitpunkt legten Bund und Länder zunächst aber nicht fest. Die Entscheidung treffen die Ländern. 

  • Spielplätze werden unter Auflagen geöffnet

Die Kinder können nicht in Kitas und Schulen – aber auch die Spielplätze sind geschlossen. Diese Situation hatte viele Eltern vor große Herausforderungen gestellt. Damit soll Schluss sein. Der Bund hat beschlossen, dass Spielplätze wieder geöffnet werden dürfen. Dabei sollen Eltern darauf achten, dass sie nicht auf überfüllte Anlagen gehen und dass die Hygieneregeln eingehalten werden.

 

  • Museen & Zoos können wieder öffnen

Auch Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten sollen unter Auflagen wieder öffnen können. Dafür müssen jetzt Hygienekonzepte entwickelt werden. Ein Datum ist deshalb noch nicht bekannt.

 

  • Gottesdienstbesuche unter bestimmten Regeln wieder erlaubt

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat eine weitere Lockerung entschieden: Gläubige im Südwesten können vom 4. Mai an wieder Gottesdienste feiern. Das teilte die Deutsche Presseagentur mit. Dabei wird es begrenzte Besucherzahlen in Kirchen, Synagogen und Moscheen geben. Abhängig sind die Besucherzahlen von der Kapazität, die sich aus dem Mindestabstand von 1,5 Metern ergibt. Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmern. Das Tragen von Masken wird empfohlen. 

 

  • Verlängerung der Kontaktbeschränkungen

Die bis zum 3. Mai geltenden Kontaktbeschränkungen werden fortgeschrieben und um eine Woche verlängert. Bis zum 10. Mai sollen die Kontaktsperren aufrecht erhalten werden. Das sei der Fall, weil die nächsten Beratungen und folglich mögliche Lockerungen am 6. Mai stattfinden. Die Kontaktbeschränkungen bedeuten, dass Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten sollen.

 

  • Es bleibt dabei: Großveranstaltungen bleiben mindestens bis 31. August verboten

„Es gibt das Bekenntnis, dass wir Großveranstaltungen bis zum 31. August nicht zulassen können.“

Keine Einigung gibt es laut Medienberichten bei Restaurants. Die Kanzlerin habe demnach deutlich gemacht, dass ein derart großer Schritt für sie bis zum 10. Mai nicht möglich sei. Auch eine Entscheidung über Auslandsreisen steht laut Merkel jetzt nicht auf der Agenda.

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