Corona in der Fächerstadt
Maske & 3G: Stadt Karlsruhe hält teilweise an Corona-Regeln fest

Corona in der Fächerstadt Maske & 3G: Stadt Karlsruhe hält teilweise an Corona-Regeln fest

Quelle: Kira Hofmann

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gilt in geschlossenen Innenräumen der Stadtverwaltung Karlsruhe weiterhin mindestens das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. In städtischen Gebäuden und Einrichtungen gilt grundsätzlich die 3G-Regelung.

Stadt verständigt sich auf Corona-Regeln

Seit Anfang dieser Woche besteht mit der neuen Corona-Verordnung des Landes eine Maskenpflicht nur noch in wenigen Bereichen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gilt für Besucherinnen und Besucher städtischer Gebäude und Einrichtungen, dass in geschlossenen Innenräumen der Stadtverwaltung Karlsruhe mindestens das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes  erforderlich ist, geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Darauf hat sich die Stadt verständigt, um weiterhin ein hohes Schutzniveau für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen sowie die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten. Auch für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es eine Dienstanweisung zur erweiterten Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, wird mitgeteilt.

 

Karlsruhe: 3G-Regelung gilt mit Ausnahmen

In städtischen Gebäuden und Einrichtungen gilt grundsätzlich die 3G-Regelung, heißt es in der Pressemeldung. Ausgenommen davon ist der Besuch öffentlicher Sitzungen des Gemeinderats, des Ortschaftsrats sowie deren Gremiensitzungen.

Darüber hinaus bestehen Ausnahmen, etwa für Museen und Bibliotheken. Ebenso für Einrichtungen wie Freibäder, den Zoologischen Stadtgarten, Friedhöfe, Wertstoffstationen und Kompostplätze – überall dort, wo man sich im Freien begegnet.

 

Eigenverantwortlichen Tragen vom Masken

Eine Empfehlung zum eigenverantwortlichen Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder medizinischen Maske in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen spricht die neue Corona-Verordnung auch mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen aus, auch wenn mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes die rechtliche Grundlage für eine grundsätzliche landesweite Maskenpflicht gefallen ist.

 

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