Liegt es an den Corona-Regeln?
Ministerium: Weniger Gewalt gegen Polizeibeamte

Liegt es an den Corona-Regeln? Ministerium: Weniger Gewalt gegen Polizeibeamte

Quelle: dpa/Sebastian Gollnow
dpa

Noch im vergangenen Jahr lag die Gewalt gegen Polizisten auf einem Rekordniveau. Zuletzt ist sie zurückgegangen. Haben die Corona-Beschränkungen damit zu tun?

Nach einem Rekordniveau im vergangenen Jahr ist die Gewalt gegen Polizisten im Südwesten nach Einschätzung des Innenministeriums zurückgegangen. In den ersten vier Monaten des Jahres zeichnete sich nach Angaben des Ministeriums im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Rückgang der Straftaten gegen Polizeibeamte ab, wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart erfuhr. Polizisten wurden demnach in diesem Zeitraum auch seltener als Opfer von Straftaten registriert.

Inwieweit die seit Mitte März geltenden Corona-Beschränkungen für einen Rückgang der Fallzahlen mitverantwortlich seien, sei valide nicht zu belegen, hieß es. Die geringeren sozialen Kontakte seien aber nicht zu vernachlässigen, sagte ein Sprecher. Genaue Fallzahlen stünden nicht zur Verfügung, teilte das Ministerium mit. Für das Jahr 2020 seien lediglich Trendaussagen möglich.

„Aggressionen und Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten gehen gar nicht“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) der dpa. „Die Polizistinnen und Polizisten haben einen Knochenjob, sie halten oft genug ihren Kopf für unser aller Sicherheit hin.“ Ein Angriff auf einen Polizisten sei ein „Angriff auf uns alle“. Strobl sagte, es sei ihm ein persönliches Anliegen, die Beamten bestmöglich auszurüsten und zu schützen. Er verwies auf die landesweite Einführung von Schulterkameras – sogenannten Bodycams – und die Entwicklung von Spuckschutzhauben für Polizisten.

Die Gewalt gegen Polizeibeamte im Südwesten lag noch im vergangenen Jahr auf einem Rekordniveau. Im Jahr 2019 nahm die Zahl der registrierten Fälle im Vergleich zum Vorjahr um rund fünf Prozent auf 4993 Straftaten zu, wie aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervorgeht. Darunter fielen 4129 Fälle des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte beziehungsweise des tätlichen Angriffs.

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