Nachrichten
Ehemann nach Gernsbacher Bluttat wegen Mordes verurteilt

Nachrichten Ehemann nach Gernsbacher Bluttat wegen Mordes verurteilt

Quelle: Uli Deck/dpa/Archivbild
dpa

Sie lag im Bett, als ihr Mann auf sie einstach. Mord aus Heimtücke, entschied das Landgericht. Es verurteilte den Ehemann wegen der Bluttat in Gernsbach zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes ist ein Mann verurteilt worden, der in Gernsbach (Kreis Rastatt) seine 27 Jahre alte Frau im Bett erstochen hat. Das Landgericht Baden-Baden sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der aus Afghanistan stammende 33-Jährige seine Ehefrau Anfang Juni vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung mit zwei Messern angegriffen und getötet hat. Weil sein Opfer wehrlos auf dem Bett lag, als der Angriff stattfand, stellte das Gericht Heimtücke fest.

Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Mann hatte angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben, weil seine Frau ihn zuerst angegriffen habe. Das Gericht hielt dies aber für nicht glaubwürdig.

Die genauen Motive für den Messerangriff liegen im Dunkeln. Das Paar soll Eheprobleme gehabt haben. Der Angeklagte hatte zum Tathergang befragt Erinnerungslücken geltend gemacht. Im letzten Wort hatte er bedauert, was geschehen sei, und gesagt: «Ich habe meine Frau geliebt.»

Das Gericht folgte der Sicht der Staatsanwaltschaft, die von einem Überraschungsangriff auf die wehrlose Frau ausging – und damit von heimtückischem Mord. Die Ankläger hatten wie die Nebenklage eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert.

Während der Tat waren unter anderem vier minderjährige Kinder in der Wohnung. Der Nebenklage zufolge soll der Mann auch eines der Kinder mit dem Tod bedroht haben. Das Gericht verurteilte den Angeklagten dazu, den vier Kindern der Getöteten jeweils ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 15 000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Auch ist der Angeklagte verpflichtet, ihnen sämtliche künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden wegen des Mordes an der Getöteten zu ersetzen.

 

Weitere Nachrichten

Nach Brand im "Miramar": Dann soll die Therme des Spaßbades wieder öffnen

Der Brand in dem Weinheimer Erlebnisbad Ende 2024 führte zu massiven Schäden. Aber die Wiedereröffnung des Spaßbades verzögerte sich mehrfach. Nun gibt es einen neuen Zeitplan für die Therme.

15-Jähriger flieht in Karlsruhe mit Auto des Vaters vor der Polizei

Ohne Führerschein mit Papas Auto durch die Nacht: Ein 15-Jähriger liefert sich eine Verfolgungsfahrt durch Karlsruhe – und sie endet abrupt. Was ihm jetzt droht.

Hochsaison für Fuchsräude - Vorsicht Hundebesitzer

Juckreiz, kahle Stellen, oft tödlicher Verlauf: Jäger melden derzeit häufiger an Fuchsräude erkrankte oder verendete Tiere. Ist das ein Grund zur Sorge?

Himmelsspektakel möglich - Polarlichter über Baden-Württemberg? "Einfach mal schauen"

Tanzen sie bald wieder über den Nachthimmel im Südwesten? Nordlichter, oder auch Polarlichter genannt, könnten wieder auftreten.

Schlagerlegende wird 80 - Olaf der Flipper: "Wir hatten viel, viel Glück im Leben"

Schlagersänger Olaf der Flipper feiert bald 80. Geburtstag – und blickt mit Johannes Heesters als Vorbild und viel Lebensglück auf die nächsten Jahre. Nachdenkliche Töne gibt es aber auch.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 
















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.