News aus Baden-Württemberg
Neues Grundsteuermodell für Baden-Württemberg beschlossen

News aus Baden-Württemberg Neues Grundsteuermodell für Baden-Württemberg beschlossen

Quelle: Hauke-Christian Dittrich
dpa

Baden-Württemberg hat nach langen Debatten ein eigenes Modell zur Berechnung der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Dienstag ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell.

Das Modell sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden. «Uns war wichtig, Wohnen nicht zu verteuern», sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Nach dem neuen System soll die Grundsteuer ab 2025 berechnet werden.

Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer. Eigentümer können die Grundsteuer selbst zahlen oder als Nebenkosten vollständig auf die Mieter umlegen. Die bisherige Steuer basiere auf veralteten Werten aus den 60er-Jahren im Westen und den 30ern im Osten, sagte Sitzmann. Deshalb gebe es viele Eigentümer von Gebäuden, die heutzutage viel zu wenig zahlten.

Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuer-Gesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Dafür konnten sich Grüne und CDU in Baden-Württemberg aber nicht begeistern. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden.

Allein im Südwesten müssten nun 5,6 Millionen Objekte neu bewertet werden. Die Kommunen im Südwesten nehmen daraus jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Das Gesetz sei einfach, bürokratiearm und transparent, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Es sei aber unvermeidlich, dass es durch die neue Regelung auch Verlierer gebe – nämlich die, die mehr zahlen müssten.

Der Bund der Steuerzahler warnt vor höheren Belastungen und sozialen Verwerfungen. «Wenn dieses Konzept Realität wird, werden künftig die Besitzer eines kleinen Häuschens genauso viel Grundsteuer bezahlen wie die Besitzer einer großzügigen Villa auf einem Grundstück gleicher Größe in gleicher Lage», teilte der Verein mit. Für den Fall, dass die Landesregierung an den Plänen festhält, kündigte der Steuerzahlerbund eine Musterklage an – weil die Pläne aus Sicht des Vereins gegen Verfassungsrecht verstoßen.

Weitere News aus der Region

Großbrand in Karlsruher Reifenlager

Meterhohe Flammen, dichter Rauch: In Karlsruhe geht ein Reifenlager in Flammen auf. Wie die Feuerwehr Schlimmeres verhindern konnte.

Pandemie-Folgen: Tausende Teenager mit Angst und Panik

Tausende Teenagerinnen in Baden-Württemberg wachen nachts schweißgebadet auf, weil Panikattacken sie quälen. Denn die Pandemie hat Folgen – besonders bei jungen Mädchen zwischen 15 und 17 Jahren.

Autos auf Fußballplatz "Drifter" ruinieren Sportplätze - Vereine sind frustriert

Tiefe Furchen, teure Schäden: Mehrere Sportplätze sind nach Auto-Stunts von Unbekannten kaum noch zu bespielen. Vereine bangen um ihren Saisonstart – und die Kommunen fürchten hohe Reparaturkosten.

Tourismus im Land: So viele Menschen planen 2026 eine Urlaubsreise

Die Wirtschaft in Deutschland strauchelt, viele Jobs stehen auf dem Spiel. Die Reiselust in Deutschland ist dennoch ungebrochen. Ein großer Teil der Menschen will 2026 in den Urlaub fahren.

Diese Acts wollen für Deutschland beim ESC antreten

Von Balladen bis Italo-Pop: Im deutschen ESC-Finale treten Musikerinnen und Musiker aus ganz Deutschland an. Wer schafft den Sprung nach Wien?




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 

Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.