News aus Baden-Württemberg
Schottergarten-Verbot: Über ältere Gärten müssen Gerichte entscheiden

News aus Baden-Württemberg Schottergarten-Verbot: Über ältere Gärten müssen Gerichte entscheiden

Quelle: Carmen Jaspersen
dpa

Neue Schottergärten sind zwar ab sofort in Baden-Württemberg verboten – uneins sind sich die zuständigen Ministerien aber darüber, was mit den bereits angelegten grauen Stein- und Schotteranlagen in den Vorgärten geschehen soll. Abreißen oder bleiben lassen?

„Letztendlich wird es sich irgendwann nur vor Gericht klären lassen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Sein Haus sei der Ansicht, dass Schottergärten auch rückwirkend bis 1995 laut Landesbauordnung untersagt seien. Das Wirtschaftsministerium gehe dagegen von einem Bestandsschutz aus. „Von daher wäre ich nicht unfroh, wenn es mal eine Klage gibt, die diese Frage klärt“, sagte Untersteller.

Nach der Landesbauordnung müssen „die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke […] Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden“. Was das bedeutet? Genau das interpretieren Umwelt- und Wirtschaftsministerium unterschiedlich.

Keinen Streit gibt es hingegen über künftige Schottergärten: Das neue Gesetz für mehr Artenschutz verbietet sie im Interesse der Artenvielfalt. „Dass Insekten keine Steine fressen können, dürfte allgemein einsehbar sein“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Für SPD-Fraktionschef Andreas Stoch ist der Ministerien-Streit schwer nachvollziehbar: „Wenn ein Minister in der Landespressekonferenz sagt, er hoffe auf eine Klage, damit ein Gericht den Zwist seines Hauses mit einem anderen Ministerium beendet, sind wir in Absurdistan angekommen“, sagte er.

Nach früheren Angaben des Umweltministeriums war nicht überall bekannt, dass Schottergärten eigentlich längst verboten sind. Das Verbot wurde daher nun klargestellt. Die Gärten seien in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gälten. Bei der Beseitigung oder Umgestaltung setze das Ministerium vor allem „auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung“.

Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen – es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung.

Weitere News aus der Region

Diese invasiven Krebse bedrohen heimische Arten in Baden-Württemberg

Stein-, Dohlen- und Edelkrebs kämpfen ums Überleben: Die gebietsfremden Flusskrebse verbreiten hierzulande eine tödliche Tierseuche. Was droht den heimischen Arten und lässt sich das Sterben stoppen?

Wert von 20.000 Euro: Karlsruher Zoll stoppt Reisende mit Hochzeitsgeschenk aus Gold

Eigentlich sollte es ein Geschenk zur Hochzeit sein. Doch am Flughafen flog der Goldschmuck im Rucksack auf, und für die Reisende hat das Folgen. Was der Zoll Reisenden rät.

Nachwuchs bei vom Aussterben bedrohter Wildesel-Art

In der Natur ist die afrikanische Wildesel-Art fast ausgestorben. In Stuttgart gibt es seit kurzem jedoch Nachwuchs. Seinen Namen teilt sich das Fohlen mit einer weltbekannten Popsängerin.

Zwischen 2018 und 2024: Acht Kinderehen in Baden-Württemberg aufgehoben

In Baden-Württemberg sind in den letzten Jahren acht Ehen mit Minderjährigen aufgehoben worden. Dies geht aus einer in Stuttgart veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der AfD hervor.

Weinjahrgang 2026: Tolle Qualität, aber starke Ernteeinbußen

Die Winzer im Südwesten haben eine qualitativ hochwertige Weinernte eingefahren. Nur leider waren es in diesem Jahr sehr wenige Trauben.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 

Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.