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Neues zum Wertstofftonnen-Problem: Stadt Karlsruhe kann neuen Vertrag nicht abschließen

News Neues zum Wertstofftonnen-Problem: Stadt Karlsruhe kann neuen Vertrag nicht abschließen

Quelle: Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Die Stadt Karlsruhe kann den Entsorger Knettenbrech + Gurdulic nicht, wie von Verwaltung und Gemeinderat angestrebt, mit einer Erweiterung der Vollserviceleistung beauftragen. Dies hat die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe entschieden.

Stadt kann Vertrag nicht abschließen

Wie die Stadt Karlsruhe am 13. August 2024, in einer Pressemeldung mitteilt, kann die Stadt den Entsorger Knettenbrech + Gurdulic nicht, wie ursprünglich angestrebt, mit einer Erweiterung der Vollserviceleistung beauftragen.

Dies habe die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen eines von einem Konkurrenzunternehmen beantragten Nachprüfungsverfahrens entschieden.

Derzeit werte die Stadt Karlsruhe die Entscheidung der Vergabekammer aus und bewerte das weitere Vorgehen. Die Stadt Karlsruhe sei gewillt, Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einzulegen und bereitet die Einlegung der Beschwerde vor, heißt es weiter.

 

Das bedeutet die Entscheidung

Für Karlsruher Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Entscheidung der Vergabekammer, dass die Wertstofftonnen am Leerungstag auch weiterhin satzungskonform bereitgestellt werden müssen, teilt die Stadt mit:

  • An Standorten, an denen die Behälter frei zugänglich sind, ebenerdig und höchstens 15 Meter von der Straße entfernt stehen, ist am Abholtag nichts zu veranlassen.
  • Für nicht frei zugängliche Wertstofftonnen ist die Zugänglichkeit zu gewährleisten.
  • Der Behälterstandplatz darf zum nächstmöglichen auf öffentlicher Fläche liegenden Halteplatz des Sammelfahrzeugs weiterhin nicht mehr als 15 Meter entfernt sein.
  • Die Transportwege müssen befestigt sein und dürfen keine Stufen und keine Steigungen von mehr als fünf Prozent haben.

Liegen diese Bedingungen nicht vor, sind die Wertstofftonnen rechtzeitig am Entleerungstag am Straßen- oder Gehwegrand oder an einer anderen entsprechenden Stelle bereitzustellen und nach der Abholung unverzüglich wieder an ihren Standplatz zurückzubringen, wird informiert.

 

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