Nachrichten Oft vermüllte Karlsruher Straßen statt ordnungsgemäßem Sperrmüll: Hinweise zur Entsorgung
Die Mitarbeitenden beim Team Sauberes Karlsruhe (TSK) stellen aktuell immer wieder fest, dass Gegenstände bereitgestellt werden, die nicht zum Sperrmüll gehören. Daher möchte das TSK nochmal ausdrücklich auf die Regelungen und Angebote hinweisen.
Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrmüll umfasst haushaltsübliche Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht
in die reguläre Restmülltonne passen. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Matratzen oder Teppiche. Nicht zum Sperrmüll gehören beispielsweise Kleinteile, Bauabfälle, Hausmüll, Elektrogeräte, Autoteile
oder Schadstoffe.
Sperrmüll umfasst in der Regel Gegenstände, die Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden. Es gehören also keine Gebäudebestandteile wie Türen, Waschbecken, Laminat oder Gipsplatten dazu. Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören, bleiben stehen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten
Fester Straßensperrmülltermin: Für jede Straße gibt es einmal im Jahr einen festen Termin, an dem Sperrmüll abgeholt wird. Diese Termine sind im Abfuhrkalender einsehbar.
Sperrmüll auf Abruf: Zusätzlich bietet das TSK Karlsruher Haushalten die Möglichkeit, einmal pro Jahr kostenfrei Sperrmüll auf Abruf anzumelden. Eine Anmeldung ist über die Behördennummer 115 oder über das Online-Formular unter www.team-sauberes-karlsruhe.de möglich.
Weitere Hinweise:
▪ Pro Haushalt können maximal vier Kubikmeter Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt werden.
▪ Sperrmüll muss am Straßenrand bereitgestellt werden, sodass die Abholung ohne Einschränkungen erfolgen kann.
▪ Verwertbarer Sperrmüll aus Holz sollte von anderem Sperrmüll getrennt werden.
▪ Sperrmüll und elektronische Haushaltsgroßgeräte dürfen erst am Vorabend ab 19:00 Uhr bzw. bis 06:30 Uhr am geplanten Abholtag bereitgestellt werden.
▪ Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören und nicht angemeldet wurden, bleiben stehen. Die Gegenstände müssen umgehend, spätestens aber am nächsten Tag entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
▪ Nach der Abfuhr muss der Gehweg bei Bedarf gereinigt werden.
Entsorgung von Elektro-Großgeräten
Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Herde sind kein Sperrmüll: Diese müssen gesondert vom Sperrmüll abgeholt und entsorgt werden. Zweimal jährlich kann dieser Abholservice kostenlos genutzt werden. Bei einem gebuchten Abholtermin können auch Kleinelektrogeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 50 Zentimeter bereitgestellt werden.