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Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt Bau der Höchstspannungsleitung

News aus Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt Bau der Höchstspannungsleitung

Quelle: Pixabay

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Planfeststellungsbeschluss für die geplante 380-kV-Netzverstärkung Daxlanden – Eichstetten im Abschnitt vom Umspannwerk in Karlsruhe-Daxlanden bis zur Regierungsbezirksgrenze südlich von Ottersweier erlassen.

Bau der Höchstspannungsleitung genehmigt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat als zuständige Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für die von der TransnetBW GmbH geplante 380-kV-Netzverstärkung Daxlanden – Eichstetten im Abschnitt vom Umspannwerk in Karlsruhe-Daxlanden bis zur Regierungsbezirksgrenze südlich von Ottersweier erlassen.

Damit ist das Vorhaben im Abschnitt des Regierungsbezirks Karlsruhe genehmigt und kann umgesetzt werden, teilt das Regierungspräsidium in einer Pressemeldung mit.

 

Leistungsfähigeres 380-kV-Netz für die Region

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen den Ersatz einer bestehenden 220-kV-Höchstspannungsfreileitung durch eine neue 380-kV-Freileitung mit neuen Masten und Leiterseilen auf einer Länge von rund 47 Kilometern.

Durch diese Verstärkung einer bestehenden Leitungsverbindung wird die Übertragungskapazität im Stromnetz gesteigert, ohne dass ein Neubau zusätzlicher Freileitungen in komplett neuen Trassenräumen erforderlich werde, heißt es in der Pressemitteilung. Die Region wird dann direkt aus dem leistungsfähigeren 380-kV-Netz versorgt.

 

Neue Leitung überwiegend in Bestandstrasse

Die geplante Netzverstärkungsmaßnahme ist als Nummer 21 Teil des Bundesbedarfsplangesetzes. Damit wurden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Leitungsbaus zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Stromnetzbetriebs gesetzlich festgestellt, wird weiter informiert.

Die neue Leitung wird überwiegend in der Trasse der bestehenden und zurückzubauenden 220-kV-Freileitung geführt. In einigen Bereichen wird die Bestandstrasse kleinräumig verlassen, um die Leitung von der Wohnbebauung abzurücken, so etwa in Rheinstetten-Forchheim, Bietigheim, Rastatt-Rauental, Baden-Baden-Sandweier, Sinzheim-Halberstung und Bühl-Weitenung.

 

Informationen zum Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren wurde im Jahr 2020 vom Regierungspräsidium Karlsruhe eingeleitet. Die Genehmigung umfasst eine Reihe verbindlicher Zusagen der TransnetBW GmbH und umfangreiche Nebenbestimmungen der Planfeststellungsbehörde, insbesondere zum Natur-, Arten- und Gewässerschutz sowie zum Schutz vor Immissionen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 21. Juli bis einschließlich 4. August 2022 bei den Städten und Gemeinden Baden-Baden, Bühl, Karlsruhe, Kuppenheim, Rastatt, Rheinstetten, Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Muggensturm, Ottersweier, Ötigheim und Sinzheim zur Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind ab diesem Zeitpunkt auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden.

 

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