Home Schooling statt Klassenzimmer ScoolCard: Land Baden-Württemberg entlastet Familien bei Schülerabos
Das Land Baden-Württemberg wird ein weiteres Mal Familien bei den Schüler-Abos im ÖPNV finanziell entlasten und ihnen einen Monats-Beitrag erstatten. Dies gab das Landes-Verkehrsministerium am Sonntag, 21. Februar 2021, in einer Pressemitteilung bekannt.
Baden-Württemberg entlastet Familien bei Schülerabos
Wochenlang fand auch in Baden-Württemberg aufgrund der Corona-Pandemie kein Präsenzunterricht in Schulen statt. Viele Schülertickets blieben deshalb im Januar und Februar zu weiten Teilen ungenutzt. Das Land Baden-Württemberg wird deshalb nun ein weiteres Mal die Familien bei den Schüler-Abos im ÖPNV finanziell entlasten und ihnen einen Monats-Beitrag erstatten. Dies gab das Landes-Verkehrsministerium in einer Pressemitteilung bekannt.
Das Land schnürt hierfür ein Hilfspaket mit einem Volumen von 20 Millionen Euro. „Viele Eltern haben in den vergangenen Wochen erneut Enormes leisten müssen. Sie an dieser Stelle zugleich finanziell zu entlasten und ihnen für ihre Treue zum ÖPNV zu danken, ist mir ein wichtiges Anliegen“, erklärt Verkehrsminister Winfried Hermann.
KVV informiert: Die Abbuchung im April fällt aus
Die technische Abwicklung der Erstattung übernehmen erneut die jeweiligen Verkehrsverbünde und –unternehmen vor Ort. Da nachträgliche Erstattungen immer einen hohen Verwaltungsaufwand auslösen, wird die Erstattung wie im vergangenen Jahr dadurch bei den Eltern ankommen, dass ein späterer Monat nicht abgebucht wird.
Konkret wird den Kunden die Rate für April erlassen, die im Monat März noch ein Abo besitzen. Auch ScoolCard-Inhaber beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) können sich über diese Unterstützung des Landes freuen. Für die Erstattung müssen die ScoolCard-Abonnenten nichts veranlassen. Die Abbuchung wird automatisch für den Monat April ausgesetzt, erklärt der KVV in einer Pressemitteilung.
ScoolCard: Voraussetzungen für die Erstattung
Einzige Voraussetzungen für die Erstattung: Die ScoolCard ist im März 2021 noch gültig und wurde nicht zum 31. März 2021 oder zu einem früheren Zeitpunkt gekündigt. Und der Wohnort der Schülerin oder des Schülers liegt in Baden-Württemberg. Über alle weiteren Details, insbesondere den Umgang mit Barzahlern, wird der KVV in Kürze informieren.
„Schülerinnen und Schüler machen einen Großteil unserer Abo-Kunden aus. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben sie uns die Treue gehalten und die Verkehrsunternehmen im KVV dadurch finanziell stabilisiert. So haben sie entscheidend dazu beigetragen, dass die Verkehrsunternehmen weiterhin ihr leistungsstarkes ÖPNV-Angebot anbieten können. Deshalb freut es uns, dass das Land hier auch im Sinne der Kundenbindung ein weiteres Hilfspaket geschnürt hat“, erklärt KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon.
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