Böllerfreie Veranstaltungszone Silvester 2022: Feuerwerksverbot auf Marktplatz und Schlossplatz in Karlsruhe
Böllerfreie Zone in der Innenstadt: An Silvester 2022 sollen der Schlossplatz und der Marktplatz in Karlsruhe erneut frei von Raketen und Böllern jeglicher Art bleiben, darüber informiert die Karlsruher Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.
Schlossplatz und Marktplatz erneut frei von Böllern
Wie die Stadt Karlsruhe mitteilt, sollen auch an Silvester 2022 der Schlossplatz und der Marktplatz frei von Raketen und Böllern jeglicher Art bleiben. In das neue Jahr starten, kann mit vor Ort aber dennoch:
„Besucherinnen und Besucher jeden Alters können damit auf beiden Plätzen ein fröhliches und böllerfreies Hineinfeiern in das neue Jahr erleben und sind herzlich willkommen“, lädt der für die Sicherheit in Karlsruhe zuständige Bürgermeister Dr. Albert Käuflein die Karlsruher Bevölkerung ein.
Interaktive Lichtinstallation auf dem Weinbrennerhaus
In die feuerwerksfreie Zone auf dem Schlossplatz ist der komplette Veranstaltungsbereich der Stadtwerke WINTERZEIT eingeschlossen. Rollschuhbahn und Stockbahnen sowie Gastronomie bleiben dort bis 01:00 Uhr morgens geöffnet.
Auf dem Marktplatz wird die Fassade des Weinbrennerhauses von 21:00 Uhr bis 01:00 Uhr für eine farbenfrohe und interaktive Lichtinstallation genutzt, die von den Passantinnen und Passanten selbst über das Smartphone mitgestaltet werden kann, teilt die Stadt weiter mit.
„Böllerfreie Veranstaltungszone wurde gewünscht“
„Seit vielen Jahren wird von der Karlsruher Bevölkerung an Silvester eine böllerfreie Veranstaltungszone in der Karlsruher Innenstadt gewünscht“, erläutert Maximilian Lipp, der Leiter des Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramtes.
„Dieser Wunsch wurde insbesondere auch von Familien mit Kindern geäußert und zum Jahreswechsel 2019/2020 erstmals realisiert. Sehr viele positive Rückmeldungen haben uns im Anschluss erreicht“, so Lipp weiter.
Sprengstoffverordnung dient als Grundlage
Sowohl auf dem Schlossplatz als auch auf dem Marktplatz besteht bereits per Bundesrecht ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper.
So gibt die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in § 23 Absatz 1 Nr. 1 unter anderem vor, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist.
Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist hier verboten
Unter diese Begrifflichkeiten können sowohl der Marktplatz mit der Evangelischen Stadtkirche und der unmittelbaren Nähe zur Kleinen Kirche als auch der Schlossplatz mit dem historischen Schloss und den Buden rund um die Veranstaltungsfläche der Stadtwerke WINTERZEIT einsortiert werden.
Sie gehören damit zu den Örtlichkeiten im Sinne der 1. SprengV, an denen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten ist, informiert die Stadt.
Hinweisschilder & Einsatzkräfte an Silvester vor Ort
Besucherinnen und Besucher werden im Bereich der Zugangswege zu den beiden Plätzen durch großflächige Hinweisschilder deutlich auf das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper hingewiesen.
Einsatzkräfte vom Kommunalen Ordnungsdienst und Polizeivollzugsdienst werden vor Ort sein und die Einhaltung des Abbrennverbotes im Fokus haben.
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