Corona in der Fächerstadt
Jahreswechsel: Diese Corona-Regeln gelten an Silvester in Karlsruhe

Corona in der Fächerstadt Jahreswechsel: Diese Corona-Regeln gelten an Silvester in Karlsruhe

Quelle: Pixabay

Die Stadt Karlsruhe hat am Donnerstag, 23. Dezember, eine Allgemeinverfügung für einige öffentliche Begegnungsflächen erlassen. Sie soll bis einschließlich 17. Januar 2022 gelten. Was das genau für den Jahreswechsel bedeutet, folgt hier im Überblick.

Allgemeinverfügung für öffentliche Begegnungsflächen

Die Allgemeinverfügung in Karlsruhe legt Orte im Stadtgebiet fest, an denen gemäß den Regelungen des § 17 b der Corona-Verordnung ein Alkoholkonsumverbot beziehungsweise an Silvester und Neujahr ein Alkoholkonsum-, Pyrotechnik- und Verweilverbot gilt.

Mit einem Zusatz: Der Werderplatz wurde für die Gültigkeitsdauer der Allgemeinverfügung als Platz festgelegt, an dem ein Alkoholkonsumverbot gilt, informiert die Stadt Karlsruhe.

 

Ansammlungs-, Alkohol- & Böllerverbot in Karlsruhe

Für alle übrigen Bereiche, die in der Allgemeinverfügung festgelegt wurden, gilt die Einschränkung in der Zeit vom 31. Dezember 2021, 15:00 Uhr, bis zum 01. Januar 2022, 09:00 Uhr. In diesem Zeitraum ist das Verweilen für Gruppen von mehr als zehn Personen, Alkoholkonsum sowie die Nutzung von Pyrotechnik an folgenden Orten untersagt:

  • Werderplatz (zwischen Marienstraße und Wilhelmstraße)
  • Marktplatz (zwischen Hebelstraße und Kaiserstraße)
  • Schlossplatz (begrenzt durch das Schloss sowie die Straßen Schlossbezirk und die Gebäudeflucht entlang der Straße Schlossplatz)
  • Schlossgarten (Anlagenflächen nördlich des Schlosses)
  • Friedrichsplatz (zwischen Lammstraße und Ritterstraße, südlich und nördlich begrenzt durch Gebäudefluchten), Stephanplatz (zwischen Karlstraße und Douglasstraße, nördlich begrenzt durch Amalienstraße, südlich durch die Postgalerie)
  • Europaplatz (zwischen Karlstraße und Douglasstraße, südlich begrenzt durch die Postgalerie, nördlich durch die Gebäudeflucht der Kaiserstraße)
  • Turmberg/Reichardtstraße Durlach (ab Einmündung Parkplatz im Bereich der Endstation der Turmbergbahn bis Einmündung Sepp-Herberger-Weg)

Die rechtlichen Ausführungen und Begründungen hat die Stadt online auf karlsruhe.de veröffentlicht.

 

Die Turmbergbahn in Durlach pausiert an Silvester

Die Turmbergbahn in Durlach fährt den gesamten Silvestertag, Freitag, 31. Dezember, nicht. Hintergrund ist die von der Stadt Karlsruhe unter anderem für den Silvestertag bis zum Neujahrsmorgen verhängte Allgemeinverfügung, nach der gemäß den Regelungen des § 17b der Corona-Verordnung ein Alkoholkonsum-, Pyrotechnik- und Verweilverbot auf dem Turmberg gilt.

In Absprache mit dem Stadtamt Durlach haben sich daher auch die Verkehrsbetriebe Karlsruhe als Betreiber der Turmbergbahn entschieden, den Betrieb am Silvestertag pausieren zu lassen. Am darauffolgenden Wochenende, 01. und 02. Januar 2022, kann die Bahn für Ausflüge auf den Turmberg dann wieder regulär genutzt werden.

 

Für private Kontaktbeschränkungen gelten diese Regeln

Für geimpfte und genesene Personen gilt:

  • 10 Personen in Innenräumen
  • 50 Personen im Freien

Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.

Weitere Informationen.

 

 

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