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So sind die Hitzefrei-Regeln an Schulen in Baden-Württemberg

News So sind die Hitzefrei-Regeln an Schulen in Baden-Württemberg

Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
dpa

Schwitzen im Klassenzimmer? Wer in Baden-Württemberg Hitzefrei bekommt, entscheidet jede Schule selbst. Was Eltern und Schüler jetzt wissen müssen.

Die Hitze könnte in Baden-Württemberg zum Wochenstart den nächsten Rekord knacken. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) rechnet für Montag mit Temperaturen bis zu 39 Grad. Sonne satt und kaum Abkühlung? Da wird der Schulunterricht in vollen Klassenzimmern schnell unangenehm. Auch in den kommenden Tagen stellt sich dann die Frage, unter welchen Voraussetzungen Schulen eigentlich Hitzefrei geben dürfen.

So sehen die Regeln in Baden-Württemberg aus:

 

Wer entscheidet über Unterrichtsausfall wegen Hitze?

Das Kultusministerium macht keine generellen Vorgaben, ob und wann Schülerinnen und Schüler Hitzefrei bekommen. Auch eine landesweit einheitliche Temperaturgrenze, bei der der Unterricht automatisch endet, gibt es nicht. Vielmehr können sich die einzelnen Schulleitungen mit benachbarten Schulen abstimmen und möglichst gleichmäßig entscheiden. Dabei müssen die Schulleiterinnen und Schulleiter auch zwischen wichtigen Terminen wie etwa Klassenarbeiten und den Wetterumständen abwägen. Fallen Klassenarbeiten wegen Hitzefrei flach, wird laut Ministerium ein Nachschreibe-Termin angesetzt.

 

Ab welchen Temperaturen gibt es Hitzefrei?

Auch wenn es keine festen Vorgaben gibt, empfiehlt das Kultusministerium den Schulen, sich an bestimmten Kriterien zu orientieren. Diese sehen vor, dass die Schulen Hitzefrei geben können, wenn die Außentemperatur um 11.00 Uhr mindestens 25 Grad im Schatten beträgt. Außerdem gibt es Hitzefrei demnach frühestens nach der vierten Schulstunde. Maßgeblich ist laut Ministerium «das körperliche Wohl der Schüler unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse».

 

Muss ich dann mein Kind direkt abholen?

Nein. Nach Angaben des Landeselternbeirats müssen Kinder in Grundschulen mit ergänzender Betreuung weiter betreut werden. Es gebe lediglich keinen Unterricht. Und auch sonst müssen sich die Schulen weiter um ihre Schüler kümmern, so das Kultusministerium: Können Schüler nicht zu Fuß nach Hause gehen, sondern sind auf den Bus oder ein anderes Verkehrsmittel angewiesen, dann müssen die Schulen ihnen auch bei Hitzefrei bis zur Heimfahrt Aufenthaltsräume zur Verfügung stellen. Zudem müssen die Kinder beaufsichtigt werden.

 

Gibt es Hitzefrei an allen Schularten?

Nein. Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen sowie in der gymnasialen Oberstufe können kein Hitzefrei bekommen, so das Ministerium. Für diese Schüler muss laut Kultusministerium ein Zugang zu Trinkwasser gewährleistet sein.

 

Und was ist mit den Lehrern?

Für sie gelten dieselben Regeln wie auch für Menschen, die etwa im Büro arbeiten. Eine Raumtemperatur bis 26 Grad ist der Arbeitsstättenverordnung zufolge in Ordnung. Wird es heißer, soll eingegriffen werden – ab 30 Grad wird das zur Pflicht. Dann müssen etwa Jalousien geschlossen, Tischventilatoren bereitgestellt, Bekleidungsregeln gelockert und zusätzliche Pausen eingeplant werden. Zudem sollen, wenn möglich, Gleitzeitregelungen genutzt werden, um die Arbeit in weniger heiße Zeiten zu verlagern.

 

Wie sieht es mit Sportunterricht aus?

Sportlehrer müssen immer abwägen, wie etwa Hitze bei der Gestaltung des Unterrichts berücksichtigt wird. Dabei sollen sie Empfehlungen des Ministeriums berücksichtigen, die etwa vorsehen, dass die Kinder in den Pausen im Schatten sind, viel getrunken wird und Sonnencreme zum Einsatz kommt. Außerdem sollen intensive Ausdauerbelastungen bei hohen Temperaturen nicht länger als 30 Minuten dauern oder ganz unterlassen werden. Grundsätzlich gebe es keine Bedenken gegen Wettkämpfe oder Schulsportfeste in kühleren Vormittagsstunden.

 

Wie dürfen sich Schüler an heißen Tagen anziehen?

Auch bei dieser Frage gibt es keine einheitlichen Regeln. Landesweite Vorschriften zu Kleidung an Schulen gibt es laut Ministerium nicht, manche Schulen hätten aber in ihren Schulordnungen Regelungen getroffen. Diese könnten bei besonders hohen Temperaturen vorübergehend ausgesetzt werden – auch das entscheidet die Schulleitung vor Ort.

 

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