News aus Baden-Württemberg
Söhne in Hockenheim ermordet: Urteil gegen Mutter rechtskräftig

News aus Baden-Württemberg Söhne in Hockenheim ermordet: Urteil gegen Mutter rechtskräftig

Quelle: Thomas Riedel
dpa

Kurz vor Weihnachten wurde eine Mutter wegen des Mordes an ihren zwei Söhnen zu dreizehn Jahren Haft verurteilt. Sie ging gegen das Urteil in Revision – und scheiterte nun am Bundesgerichtshof.

Das Urteil gegen eine Mutter wegen der Ermordung ihrer beiden Söhnen in Hockenheim bei Heidelberg ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, teilte das Gericht am Freitag mit. Der erste Strafsenat habe die von der Verteidigung eingelegte Revision verworfen. Das Landgericht Mannheim hatte die Frau kurz vor Weihnachten wegen zweifachen heimtückischen Mordes zu dreizehn Jahren Haft verurteilt.

Die Mutter hatte nach Überzeugung des Landgerichts am Karsamstag 2023 ihre sieben und neun Jahre alten Söhne zunächst mit Medikamenten sediert und anschließend erstickt. Hintergrund soll ein bevorstehender Urlaub der Kinder mit ihrem Vater und dessen neuer Lebensgefährtin gewesen sein. Dem Vater war das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Söhne übertragen worden, sie wohnten fortan bei ihm und verbrachten Wochenenden und Schulferien bei ihrer Mutter – so auch um Ostern. Die Frau habe beschlossen, erst die Söhne und dann sich selbst zu töten, um «das aus ihrer Sicht bestehende Unrecht zu beenden und zu demonstrieren, dass sie in der Lage sei, sich die Kinder zurückzuholen», so der BGH.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 14,5 Jahren gefordert, der Verteidiger auf eine Höchststrafe von zwölf Jahren Haft plädiert. Darüber hinaus beantragte der Rechtsanwalt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Laut einem psychiatrischen Gutachter hatte die Frau in Folge einer Hirnblutung eine Persönlichkeitsstörung entwickelt, die Steuerungsfähigkeit sei beeinträchtigt. Auf die Einsichtsfähigkeit habe die Störung aber keinen Einfluss. Der Fachmann hatte sich gegen die Unterbringung in einer Psychiatrie ausgesprochen.

 

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