News aus Baden-Württemberg
Sozialgericht Karlsruhe: Cannabis-Arznei nur unter engen Voraussetzungen

News aus Baden-Württemberg Sozialgericht Karlsruhe: Cannabis-Arznei nur unter engen Voraussetzungen

Quelle: Philipp von Ditfurth
dpa

Kassenpatienten und -patientinnen dürfen Arzneimittel mit Cannabis nach einem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen bekommen.

Eine Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung komme erst in Betracht, «wenn geeignete, allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethoden nicht mehr zur Verfügung stehen», teilte das Gericht am Montag mit. Es lehnte die Klage eines Mannes gegen eine Krankenkasse ab. Der Kläger könne dagegen beim Landessozialgericht Baden-Württemberg in Berufung gehen (Az.: S 15 KR 2520/20, Urteil vom 27. Januar 2022).

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit 2017 erlaubt und darf von Ärzten verschrieben werden, etwa zur Schmerzlinderungen bei Schwerkranken. Seitdem hat das Mittel einen Boom erlebt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Therapien in vielen Fällen. Im Sommer 2021 begann der staatliche organisierte Verkauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken an Apotheken in Deutschland.

Im konkreten Fall ging es um einen 27-Jährigen, bei dem Ärzte ein chronisches Schmerzsyndrom diagnostiziert hatten. Verschiedene Schmerzmittel linderten die Probleme an Rücken und Beinen nicht, weshalb der behandelnde Mediziner laut Gerichtsmitteilung ein Mundspray verordnete, das Cannabisextrakte enthält. Damit habe sich die Situation des Patienten deutlich verbessert.

Doch die Krankenkasse wollte die Kosten für das sogenannten Medizinal-Cannabis nicht übernehmen und verwies auf alternative Behandlungsmöglichkeiten, die noch nicht ausgeschöpft seien – wie eine sogenannte multimodale Therapie, ein aktivierendes Training, Rehabilitationsbehandlungen und eine psychotherapeutische Mitbehandlung. Das Sozialgericht stützte diese Sichtweise mit seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung und Verweis auf die Gesetzeslage.

 

Weitere Nachrichten

Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe: Mann soll Kindesmissbrauch per Livestream beauftragt haben

Ein Fall, der fassungslos macht: Ein Mann soll sexuellen Missbrauch von Kindern beauftragt und über Livestreams mitverfolgt haben. Ermittler werfen ihm vor, die Täter sogar angeleitet zu haben.

Landtagswahl: Welche Partei passt zu mir? So finde ich es heraus

Unsicher, wem Sie bei der Landtagswahl Ihre Stimme geben wollen? Digitale Helfer wie der Wahl-O-Mat bieten Orientierung – und können auch eine Entscheidung auch kurz vor der Wahl noch beeinflussen.

Weitspringerin Mihambo nur Vierte beim Meeting in Karlsruhe

Malaika Mihambo landet beim Karlsruher Hallen-Meeting nur auf Platz vier. Ihr Trainer sieht vor allem Probleme beim Absprung.

Wölfe in Baden-Württemberg: Hürden, Herdenschutz und Zahlen

Warum wurden anderen sesshaften Wölfe im Südwesten bislang nicht geschossen – und warum macht einer von ihnen ganz besonderen Ärger? Ein Überblick über Hürden, Herdenschutz und Zahlen.

Dem Gestank auf der Spur: Stinkt es in Ulm? App soll Gerüche identifizieren

Geruchsbeschwerden in Ulm häufen sich. Ein Forschungsprojekt testet nun, ob Meldungen per App helfen können, den Ursachen des Miefs auf die Spur zu kommen.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.