News aus Baden-Württemberg
Steuersünder: Einstellbar mit gemeinnütziger Arbeit

News aus Baden-Württemberg Steuersünder: Einstellbar mit gemeinnütziger Arbeit

Quelle: Pixabay
dpa

Strafverfahren gegen Steuersünder können bei geringer Schuld künftig eingestellt werden, wenn die Beschuldigten gemeinnützige Arbeit leisten.

Bislang war das nur gegen Zahlung einer Geldauflage möglich, wie ein Sprecher des Finanzministeriums am Dienstag in Stuttgart mitteilte. Die Regelung gilt vom 1. März an.

Nach Angaben des Ministeriums werden jährlich rund 2000 Steuerstrafverfahren in Baden-Württemberg bei geringer Schuld gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt.

Wer das Geld dafür nicht aufbringen kann, landet meist vor Gericht. Auch dort droht eine Geldstrafe – und wer nicht bezahlen kann, muss in Haft. Dies soll mit der neuen Regelung verhindert werden. Im Strafrecht gab es diese Möglichkeit bereits.

 

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