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Steuervorteil für Vermieter anstatt Mietpreisbremse

News Steuervorteil für Vermieter anstatt Mietpreisbremse

Quelle: Patrick Pleul/dpa
dpa

Günstige Wohnungen sind rar. Die Mietpreisbremse soll einen starken Anstieg der Mieten verhindern. Sie ist umstritten. Nun kommt ein Alternativvorschlag aus Baden-Württemberg.

Die umstrittene Mietpreisbremse soll nach den Vorstellungen von Bauministerin Nicole Razavi (CDU) durch einen Steuervorteil für Vermieter abgelöst werden. Baden-Württembergs Ressortchefin sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart: «Es braucht daher aus meiner Sicht auch für private Vermieter eine Steuerbefreiung für die Vermietung von Wohnraum unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.» Die Einführung eines solchen Steuertarifs im Einkommensteuergesetz mit der gleichzeitigen Schaffung einer verbesserten Rechtsgrundlage zur Erstellung der Mietspiegel sei eine marktwirtschaftliche Antwort auf die Diskussion um die Mietpreisbremse.

Je mehr man gängele, desto mehr Vermieter werde man verlieren. «Auch private Vermieter sollten belohnt werden, wenn sie günstig vermieten.» Jeder Vermieter muss im Rahmen der Steuererklärung Angaben zur Miethöhe machen. Diese Angabe wird – wie jede andere Angabe in der Steuererklärung – stichprobenartig überprüft, wie Razavi weiter mitteilte. «Es besteht also nur ein sehr geringer Kontrollaufwand, der im Verhältnis zur Vielzahl der Angaben in der Steuererklärung keinen unverhältnismäßigen Zuwachs bedeutet.»

Der Landesverband des Deutschen Mieterbunds sieht Razavis Vorstoß kritisch. Er werde der Situation auf den Wohnungsmärkten in keiner Weise gerecht. Er berücksichtige insbesondere die gewerblichen Vermieter, die bereits angekündigt hätten, die Mieterhöhungsspielräume nach dem Ende der Mietpreisbremse zu nützen, nicht. Die SPD sprach von einem «undurchdachten Vorschlag». Und die FDP erklärte, die CDU-Politikerin gehe in die richtige Richtung.

Mietpreisbremse wird im Südwesten bis Ende 2025 verlängert

Razavi hatte Mitte Dezember angekündigt, dass die Mietpreisbremse für 89 Städte in Baden-Württemberg für ein halbes Jahr bis Ende 2025 verlängert werde. Man wolle im Land für eine Übergangslösung sorgen, hatte ihr Sprecher damals erklärt. So halte man sich alle Optionen offen. Dann müsse der Bund entscheiden, was mit dem Gesetz passiere. Denn das Land könne nur über die provisorische Verlängerung entscheiden, weil Ende 2025 die Ermächtigungsgrundlage des Bundes auslaufe.

Hintergrund der Ankündigung von Razavi ist das Aus der Ampel-Regierung in Berlin. Das Kabinett hatte sich zwar für die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 ausgesprochen und auch jüngst beschlossen. Dort, wo die 2015 eingeführte Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden.

Grüne und SPD wollten verhindern, dass dieses Instrument für den Mieterschutz nach dem 31. Dezember 2025 nicht mehr zur Verfügung steht. Die FDP wollte dabei nicht mitmachen, und die Union möchte sich erst nach der Wahl mit der Frage beschäftigen, in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine Übergangszeit noch sinnvoll ist.

 

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