News aus Baden-Württemberg
Streit um Impf-Auskunft von Arbeitnehmern bei Quarantäne

News aus Baden-Württemberg Streit um Impf-Auskunft von Arbeitnehmern bei Quarantäne

Quelle: Sebastian Gollnow

Das Land Baden-Württemberg will den Druck auf Ungeimpfte erhöhen und dringt darauf, dass Beschäftigte bei einer Corona-Quarantäne dem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenbaren.

Für die meisten Ungeimpften würde das bedeuten, dass sie im Fall einer Isolierung von November an ihren Verdienstausfall nicht mehr ausgeglichen bekämen. Doch diese vom Sozialministerium geplante Praxis trifft auf den Widerstand des Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink. Der oberste Datenschützer erklärte am Samstag in Stuttgart, die Arbeitgeber dürften in so einem Fall zwar fragen, ob die betroffenen Beschäftigten geimpft seien. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehe es aber frei, nicht zu antworten.

Brink monierte: «Die Pandemie greift nach wie vor massiv in die Bürgerrechte der Menschen ein.» Es sei misslich, dass die gesetzlichen Vorgaben viele praktische Fragen offen lasse – das gelte auch für die Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall. Wenn die Beschäftigten ihre sensiblen Gesundheitsdaten nicht offenbaren wollten, könnten sie sich auch an das für die Lohnfortzahlung zuständige Regierungspräsidium wenden.

Das sieht das Sozialministerium anders. Zwar stehe es einem Beschäftigten frei, ob er Auskunft über seinen Impfstatus gebe. «Tut er dies nicht, dann muss sich der Arbeitnehmer aber bewusst sein, dass er Gefahr läuft, keinen Lohn für den Zeitraum der Absonderung zu erhalten», erklärte Uwe Lahl, Amtschef im Sozialministerium. Es sei auch keine Alternative, dass Beschäftigte selbst den Antrag beim Regierungspräsidium stellten. «Diese Möglichkeit gibt es regelmäßig nicht und ein entsprechender Antrag des Arbeitnehmers würde wegen fehlender Antragsbefugnis abgelehnt.» Ein solches Verfahren würde zu tausenden Einzelanträgen führen und die Verwaltung überfordern.

Für die meisten Nicht-Geimpften soll es bei Verdienstausfällen, die wegen einer angeordneten Quarantäne entstehen, spätestens vom 1. November an keine Entschädigung mehr vom Staat geben. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gegen das Coronavirus gibt und die sich auch impfen lassen können. Konkret geht es um Tätigkeitsverbote oder um eine Quarantäne, wenn man Kontaktperson von Corona-Infizierten war oder aus einem Risikogebiet im Ausland zurückkehrt.

 

Weitere Nachrichten

Vorfall in Tiefgarage: Frau mit Stichverletzung in Klinik – Unbekannter gesucht

Eine 55-Jährige ist in Karlsruhe in einer Hotel-Tiefgarage durch einen Stich schwer verletzt worden. Die Frau betrat nach derzeitigem Kenntnisstand die Tiefgarage in der Fautenbruchstraße, über ein Treppenhaus, teilte die Polizei mit.

DRK ruft zum Blutspenden auf: Darum sind Blutreserven im Südwesten knapp

Beim Blutspenden zählt derzeit jeder Tropfen: In Baden-Württemberg sind die Vorräte knapp. Erkältungen und Herbstferien verschärfen den Engpass - und die nächste Belastungsprobe steht schon bevor.

Queerfeindliche Straftaten in Baden-Württemberg nehmen zu

Die registrierten Straftaten gegen queere Menschen steigen im Südwesten deutlich an. Die Polizei warnt vor Übergriffen bei Dating-App-Treffen.

Landkreis Karlsruhe: 61-Jähriger nach Sturz mit E-Scooter in Krankenhaus gestorben

Ein 61-jähriger Mann ist zehn Tage nach einem Unfall mit seinem E-Scooter in Flehingen bei Karlsruhe im Krankenhaus gestorben. Er hatte am 19. Oktober wohl eine Bordsteinkante überfahren und war gestürzt, wie die Polizei am selben Tag mitteilte.

Vogel verstopft Abgasleitung in Stutensee: Frau an Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung gestorben

Eine 81-jährige Frau ist in Stutensee (Kreis Karlsruhe) an den Folgen einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung gestorben. Ein Vogel hatte zuvor die Abgasleitung einer Heizungsanlage ihres Wohnhauses verstopft.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.