News aus Baden-Württemberg Tübinger Verpackungssteuer kommt trotz Klage vor dem VGH
Als erste Stadt in Deutschland will Tübingen wie geplant eine Steuer für Einwegverpackungen und Einwegbesteck ab dem 1. Januar 2022 einführen – ungeachtet einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim dagegen.
Nach Auskunft von Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) vom Montag werden rund 460 Betriebe und Geschäfte steuerpflichtig. Dazu zählen neben dem klassischen Imbissgeschäft auch die Systemgastronomie oder Franchiseunternehmen wie beispielsweise McDonald’s und Burger King.
Die Klage vor dem VGH gegen die Steuer wird laut Palmer die Einführung nicht verzögern. Vor den VGH gezogen ist die Inhaberin eines Tübinger McDonald’s, weil sie der Auffassung ist, dass die Verpackungssteuersatzung gegen Bundes-Abfallrecht verstößt. Nach Auskunft der Stadt Tübingen ist eine mündliche Verhandlung in dem Normenkontrollverfahren in Mannheim frühestens für das Ende des ersten Quartals 2022 geplant. «Eigentlich wäre es schöner, wenn wir alle an einem Strang ziehen würden», sagte Palmer. Er gehe nicht davon aus, dass die Steuer gekippt werde. Viele Kommunen seien an diesem Tübinger Modell interessiert.
Ab Anfang des kommenden Jahres sind 50 Cent fällig für jeden Einweggetränkebehälter sowie für Einweggeschirr und -speiseverpackung und 20 Cent für jedes Einwegbesteck-Set. Pro Mahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Die Verpackungssteuern müssen die Verkaufsstellen zahlen, die in den Einwegverpackungen Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.
Die Stadt unterstützt Gastronomiebetriebe, die ein Mehrwegsystem einführen wollen, mit bis zu 500 Euro für die Anschaffung des Geschirrs. Beim Kauf einer Spülmaschine für das wiederverwendbare Geschirr erhalten Lokale und Bäckereien bis zu 1000 Euro. Laut Palmer haben 79 Betriebe Fördermittel beantragt, die Summe beläuft sich auf rund 41.000 Euro.
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