News aus Baden-Württemberg
Unzulässig: Warum „Querdenker“-Ballweg in Karlsruhe scheiterte

News aus Baden-Württemberg Unzulässig: Warum „Querdenker“-Ballweg in Karlsruhe scheiterte

Quelle: Christoph Schmidt
dpa

Fehler beim Rechtsweg nicht genügend begründet und fehlende Unterlagen. Das sind einige Punkte, warum die Verfassungsbeschwerde von «Querdenker»-Initiator Michael Ballweg gegen seine andauernde U-Haft vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist.

Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des höchsten deutschen Gerichts hervor (2 BvR 146/23).

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der 48-Jährige auch über die Frist von einem halben Jahr wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss. Er sei des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Die Polizei hatte Ballweg am 29. Juni vergangenen Jahres festgenommen.

Seine Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in mehreren Punkten unzulässig. So habe der Beschwerdeführer keine Anhörungsrüge gemäß der Strafprozessordnung erhoben und damit den fachgerichtlichen Rechtsweg nicht erschöpft.

Zudem habe er zu den Akten genommene polizeiliche Vermerke nicht vorgelegt, auf die das Oberlandesgericht zur Begründung des dringenden Tatverdachts ausdrücklich Bezug nehme. Der Vortrag des Beschwerdeführers ermögliche dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen, so die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

Auch inhaltlich werde ein Verfassungsverstoß nicht hinreichend substantiiert aufgezeigt, «wenngleich eine tiefergreifende verfassungsrechtliche Überprüfung aufgrund des lückenhaften Beschwerdevortrags nicht möglich ist».

Ballwegs Anwälte hatten im Januar erklärt, die Verfassungsbeschwerde sei notwendig, um im nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Sie hatten unter anderem angeführt, dass Richter Haftprüfungstermine abgebrochen hätten, ohne dass Ballweg seine Sichtweise vollständig habe vortragen können.

Die «Querdenken»-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.

 

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