SPD fordert Gebührenfreiheit für Kitas Verfassungsgericht entscheidet im März über Kita-Gebühren
Gebührenfreiheit für Kitas – das fordert die oppositionelle SPD. Sie brachte dazu ein Volksbegehren auf den Weg, das vom Innenministerium gestoppt wurde. Wie entscheidet das Landesverfassungsgericht?
Im Streit um das geplante Volksbegehren zur Abschaffung von Kita-Gebühren haben beide Seiten ihre Argumente vor dem Landesverfassungsgericht ausgetauscht. Die oppositionelle SPD hatte das Volksbegehren geplant – das Innenministerium lehnte den Antrag dazu aber ab. Eine Entscheidung gibt es Ende März.
SPD-Landes- und Landtagsfraktionschef Andreas Stoch argumentierte am Montag in Stuttgart, es sei ungerecht, wenn Eltern in manchen Kommunen Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder zahlen müssten und in anderen nicht. Einkommensschwache Familien würden überproportional belastet, selbst wenn die Gebühren sozial gestaffelt seien.
Der Anwalt des Innenministeriums, Winfried Porsch, hielt dagegen: Das Volksbegehren sei nicht zuzulassen, weil es im Erfolgsfall den Landeshaushalt wesentlich belasten würde. Denn bei einem Wegfall der Kita-Gebühren müsste das Land einen erheblichen Betrag aufbringen.
Vor dem Gericht drehte sich viel um die Frage, wie die entsprechende Passage in der Landesverfassung auszulegen ist. Darin heißt es: „Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet keine Volksabstimmung statt.“ Die Frage ist, ob die Gesetzesänderung, die das Volksbegehren anstrebt, unter diese Passage fällt oder nicht. Die Richter wollen am 30. März eine Entscheidung verkünden. Der Vorsitzende Richter Malte Graßhof erinnerte zu Beginn der Verhandlung daran, dass es nicht um politische Vorlieben gehe, sondern dass das Gericht nach juristischen Kriterien entscheide.
Eltern müssen in Baden-Württemberg für den Kita-Besuch ihrer Kinder Gebühren zahlen, die in den Kommunen unterschiedlich hoch sind. Die SPD will diese Gebühren generell abschaffen. Sie sitzt aber nicht mit in der Regierung, sondern in der Opposition. Über ein Volksbegehren, das am Ende in eine Volksabstimmung münden könnte, will sie das Thema vorantreiben. Die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnt eine generelle Gebührenfreiheit ab mit der Begründung, dass das für das Land zu teuer sei.
SPD-Landeschef Stoch sagte, es gehe um komplexe, juristische Fragen. „Ich bin guten Mutes nach der Verhandlung“, sagte Stoch. Er traue sich aber keine Prognose zu, wie das Gericht entscheiden werde.