Corona in Baden-Württemberg
Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 07. März

Corona in Baden-Württemberg Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 07. März

Quelle: Pixabay

Bund und Länder haben sich am Mittwoch, 10. Februar 2021, darauf geeinigt, den aktuellen Corona-Lockdown weitestgehend bis zum 07. März 2021, zu verlängern. Der positive Trend bei den Infektionszahlen solle nicht gefährdet werden, wird mitgeteilt.

Der Corona-Lockdown wird verlängert

Die Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Mittwoch, 10. Februar 2021, hat sich darauf verständigt, dass der Lockdown weitestgehend bis 07. März 2021, verlängert wird. Darüber informiert das Land Baden-Württemberg in einer Meldung.

Durch die Disziplin der Bürger sei es gelungen seit Weihnachten die Infektionszahlen wieder deutlich zu senken. Baden-Württemberg bewege sich sogar landesweit wieder auf eine 7-Tage-Inzidenz von 50 zu.

„Das ist ein großer Erfolg. Das sind ermutigende Zahlen. Sie zeigen: Die Maßnahmen wirken. Sie retten Leben. Sie schützen viele Menschen vor Erkrankungen. Und das ist Ihr Verdienst! Sie nehmen sich zurück, um andere zu schützen. Sie sind vorsichtig und diszipliniert. Und dafür möchte ich Ihnen von ganzem Herzen danken“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Statement nach der Konferenz.

 

Ansteckendere Virusvarianten breiten sich aus

Gleichzeitig bereiten sich aber deutlich ansteckendere Virusvarianten aus, teilt das Land mit. Darunter vor allem die britische Virusvarianten B.1.1.7, die bei gleichen Maßnahmen den effektiven R-Wert um mindestens 0,3 anheben könnte.

Baden-Württemberg sequenziert alle positiven PCR-Test, um die Ausbreitung der Virusvarianten besser einschätzen und eindämmen zu können, geht aus der Meldung hervor.

 

Schnelle Öffnungen könnten fatale Folgen haben

Die Ausbreitung des Virustyps in England, Irland und Portugal zeigte bereits, wie schnell die Zahlen nach oben gehen können und dass sie nur mit langen deutlich schärferen Maßnahmen wieder zu senken sind.

„Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlassen“, mahnte Kretschmann. Daher müssen auch in den Gebieten, in denen jetzt die Zahlen sinken, weiter Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden, wird erklärt. „Ein ständiges Wechselspiel zwischen Öffnung und Lockdown möchte ich unbedingt vermeiden“, erklärte Kretschmann.

Daher haben sich der Bund und die Länder nun darauf geeinigt die geltenden Maßnahmen bis zum 07. März 2021 zu verlängern. Die bisherigen Maßnahmen bleiben weitestgehend in Kraft. Am Mittwoch, 03. März 2021, wollen sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin erneut beraten.

 

Kitas & Grundschulen haben oberste Priorität

Wenn Öffnungen möglich sind, haben die Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich oberste Priorität, informiert das Land. „Für weiterführende Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen bleibt es vorerst beim Distanzunterricht.“ Über das konkrete Vorgehen wird der Ministerpräsident demnach am 11. Februar 2021 in der Sondersitzung des Landtags beraten.

Es könnte dann sein, dass Kitas und Grundschulen nach den Faschingsferien am 22. Februar schrittweise wieder öffnen können, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwochabend, 10. Februar 2021.

Der Bundesgesundheitsminister wurde außerdem beauftragt, zu prüfen, ob Erzieherinnen und Grundschullehrkräfte früher als bisher vorgesehen – nämlich in der Kategorie 2 mit hoher Priorität – geimpft werden können.

 

Friseure möglichweise ab 01. März geöffnet

Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung, sollen diese auch perspektivisch bei entsprechender Infektionslage, ab dem 01. März unter Hygieneauflagen wie medizinische Masken, Steuerung des Zutritts und im Voraus fest vergebenen Terminen wieder öffnen dürfen, wird mitgeteilt.

„Der nächste Öffnungs-Schritt soll bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 erfolgen“, kündigte Kretschmann an. Dann sollten der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern, Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen können.

 

Grundsatzbeschlüsse in den Ländern umgesetzt

Diese Ergebnisse werden jetzt, so das Land weiter,  wie nach jedem Treffen von Bund und Ländern, in den Fachressorts geprüft, die Details ausgearbeitet und in die Corona-Verordnung integriert.

Zudem werden der Landtag, die kommunalen Landesverbände und der Normenkontrollrat einbezogen. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die aktualisierte Verordnung verkündet, geht aus der Meldung des Landes Baden-Württemberg abschließend hervor.

 

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